Aufnahme: 2025
Der Stadtrat hat eine Vorkaufsrechtssatzung für die Flächen östlich des Elsterbaches in Ittenbach beschlossen.
Der Rat der Stadt Königswinter will den Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) Ittenbach um die Flächen östlich des Elsterbaches sowie um die Flächen im Bereich des Multifunktionsplatzes um insgesamt rund 5,0 ha erweitern und hat dafür eine Vorkaufsrechtssatzung beschlossen.
Denn nach wie vor besteht ein hoher Wohnraumbedarf und auch ein Bedarf für öffentliche Einrichtungen (z.B. auch für ein Bürgerhaus). Die Entwicklungsmöglichkeiten im Ort sind bekanntermaßen beschränkt.
Es geht also um den Bereich zwischen dem heutigen Ortsrand Ittenbach im Süden, dem Taubenbergweg und dessen Verlängerung im Westen, der Königswinterer Straße (L331) im Osten und der Auffahrt zur Autobahn A3 im Norden. Dieses Areal wurde "insbesondere aufgrund der Lage zum Ortskern Ittenbach und den dort vorhandenen Infrastruktureinrichtungen sowie der Verkehrsanbindung als eine der wenigen für den Wohnungsbau geeigneten Flächen in Ittenbach bewertet".
Der Zuschnitt dieser Fläche wurde angepasst, um entlang des Elsterbaches einen größeren Schutzbereich von Bebauung freizuhalten und ökologisch aufwerten zu können. „Ziel ist die Entwicklung eines Wohn- bzw. Mischgebietes in dem Bereich einschließlich öffentlicher Infrastruktureinrichtungen für den Ortsteil Ittenbach sowie ökologischer Ausgleichsflächen.“
Mit der am 14. Juli 2025 in Kraft getretenen Vorkaufsrechtssatzung soll die Realisierung gesichert, erleichtert und beschleunigt werden, heißt es in der Amtlichen Bekanntmachung der Stadt vom 18. Juli 2025. „Der Grunderwerb der benötigten Flächen soll frühzeitig erfolgen, um eine zügige und kostenorientierte Realisierung der städtebaulichen Entwicklungsziele zu ermöglichen. Eine Weiterveräußerung von Grundstücken an Dritte ohne den Zugriff der Stadt Königswinter über ein Vorkaufsrecht würde das Erreichen der angestrebten Entwicklungsziele erschweren und/ oder verzögern. Es besteht daher ein öffentliches Interesse der Stadt Königswinter in dem Plangebiet rechtzeitig Grundeigentum zu erwerben.“
Die Amtliche Bekanntmachung der Stadt "Vorkaufsrechtssatzung für den Bereich zwischen Taubenbergweg, Im Elsteroth und Königswinterer Straße" finden Sie im Link unten.
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