Aufnahme: 2025

Glasfaserausbau auch in Ittenbach - überall sind Baustellen

und damit verbunden manche offenen Fragen und mancher Ärger.

Hier ein paar Informationen zu den Hintergründen:

Fraktionsübergreifend bestand im Stadtrat Einigkeit, dass  Königswinter ein stabiles, schnelles und flächendeckendes Internet in allen Stadtbereichen in Berg und Tal braucht und der Glasfaserausbau für Königswinter wie für das gesamte Bundesgebiet ein zentrales Infrastrukturprojekt ist. Begonnen wurde damit bereits 2017 von unterschiedlichen Netzanbietern.

Die Netzanbieter agieren privatwirtschaftlich im freien Wettbewerb im öffentlichen Raum. Sie verlegen ihre Glasfaser mit ihren Baufirmen zu unterschiedlichen und nicht koordinierten Zeiten. Das bedeutet, dass die Straßen mindestens zweimal, bei Ausführungsmängeln auch häufiger aufgerissen werden (ca. 500 km Baustellen im Stadtgebiet). 

Deshalb hatte die Stadt Königswinter ein Gutachten in Auftrag gegeben, denn: "Aus der Sicht der Stadt Königswinter ist im Zusammenhang mit dem „Überbau“ fraglich, welche rechtliche Handhabung ihr gegen den teilweise erfolgenden „Überbau“ der Netze, gegen die Verdoppelung der Straßenaufbrüche, gegen die Belastung des Untergrundes, gegen die drohende Gefahr der Beschädigung von Bestandsinfrastruktur und für die fehlende Akzeptanz durch die Bürger zur Verfügung steht."

Das Fazit dieses veröffentlichten Gutachtens von 2024 lautete: "Zusammenfassend verbleibt der Stadt Königswinter grundsätzlich nur eine Überwachungstätigkeit der in Ihren Bereich fallenden Aufgaben. Die Zustimmung muss grundsätzlich durch den Straßenbaulastträgers erteilt werden und kann nur in extremen Ausnahmefällen verweigert werden."

Die Bundesnetzagentur weist auf Anfrage grundsätzlich darauf hin, "dass eigenwirtschaftlich ausbauende Telekommunikationsunternehmen (TK-Unternehmen) nicht durch das geltende Telekommunikationsgesetz gehindert sind, eigene TK-Netze neu zu verlegen, auch wenn bereits andere Infrastrukturen vorhanden oder im Bau sind. Der deutsche und der europäische Gesetzgeber haben im Telekommunikationssektor – anders als bei Strom und Gas – die Richtungsentscheidung zugunsten der Möglichkeit eines Infrastrukturwettbewerbs getroffen... Aufgrund der oben dargestellten Zusammenhänge wird den Wegebaulastträgern gesetzlich nicht die Möglichkeit eröffnet, einen Glasfaserausbau durch ein weiteres TK-Unternehmen pauschal zu untersagen, wenn ein bestimmtes Gebiet bereits anderweitig mit Glasfaser erschlossen ist oder wird... Für privatwirtschaftlich Glasfaser ausbauende Unternehmen besteht – abgesehen von der als marktmächtig eingestuften Deutschen Telekom – in der Regel zunächst keine gesetzliche Verpflichtung für die Öffnung ihres Netzes für andere Anbieter. Es besteht aber selbstverständlich auch die Möglichkeit, im Dialog zwischen jeweiliger Kommune und den verschiedenen TK-Unternehmen auf kooperative Lösungen hinzuwirken."   

Aber wenn seitens der privatwirtschaftlichen Konkurrenten kooperative Lösungen nicht gewollt sind, dann läuft es so wie es derzeit überall läuft - mit mehrfachen Straßenaufbrüchen, für die Anwohner belastend, ökonomisch und ökologisch nicht nachvollziehbar. 

Von seiten der Kommune sind viele Gespräche gelaufen, aber letztlich hat sie hier wie überall im Bundesgebiet keinen Einfluss darauf. Allerdings hat sie u.a. auch durch die Baustellenüberwachung einen erheblichen personellen Mehraufwand zu stemmen. 

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