Aufnahme: 1902
Vor 123 Jahren: Kommentar zur Stadtverordnetenwahl im November 1902
in dem der "Indifferentismus" der Bürgerschaft bei der Wahl der Männer für den Stadtrat beklagt wird:
Königswinter, 18. Nov. Die Bedeutung der Stadtverordnetenwahlen wird leider vielfach noch sehr unterschätzt. Man sagt nämlich recht häufig: "Was soll man sich um die Wahl kümmern? Es ist ja doch ganz und gar gleichgültig, wer im Stadtrath sitzt." Diese und ähnliche Redensarten beweisen zur Genüge, daß man in der Bürgerschaft noch lange nicht überall erkennt, welchen Werth die richtige Auswahl der Gemeindevertreter für die Gesammtheit hat, und daß man deshalb gar nicht darauf bedacht ist, das Seinige dazu beizutragen, daß tüchtige, freimüthige und opferfreudige Männer in das Collegium der Stadtväter eingereiht werden. Aber was bewirkt dieser Indifferentismus? Nichts anderes, als daß oft Leute in eine Gemeinde-Vertretung hineinkommen, für die dort absolut kein Platz vorhanden sein sollte; Leute, die zur Klasse der servilen, liebedienerischen Streber und jener Klugen gehören, die eine besondere Fertigkeit darin haben, den Mantel nach dem Winde zu hängen, und um der schönen Augen gewisser Tonangebender willen, ihre Meinung und "Ueberzeugung" jederzeit der der Andern unterordnen und preisgeben. Diese "Klugen", welche sich dank ihrer "Kautschuknatur" überall und immer zurecht finden, erzielen für ihre eigene werthe Person manche Vortheile; denn eine Hand wäscht die andere, und die, denen sie dienen, halten es für zweckmäßig, sich durch kleine Geschenke die Freundschaft zu sichern. Die Allgemeinheit profitirt aber von solchen Vertretern nicht nur nichts, sondern sie wird durch dieselben in mannigfacher Weise direct oder indirect geschädigt. Das muß man sich immer und immer wieder ins Gedächtnis rufen, und es auch jenen einprägen, welche bei Gemeinderathswahlen geneigt sind, die Hände in den Schooß zu legen und sich nicht darum zu kümmern, welche Leute als Stadtväter gewählt werden, damit es zu guten, der Gemeinde vortheilhaften Wahlen kommt und die Interessen der Bürgerschaft stets mannhaft und entschieden vertreten, gewahrt und gefördert werden.
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