Die Angestellten der "Spar- und Darlehnskasse Oberpleis e.G.m.u.H."

Abgebildete Personen

Aufnahme: 1940

Die Angestellten der "Spar- und Darlehnskasse Oberpleis e.G.m.u.H."



Die Spar- und Darlehnskasse befand sich in der Herresbacher Straße im Gebäude des heutigen katholischen Pfarrheims.

eGmuH bedeutet eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung.

Die damaligen Gründer von Genossenschaftsbanken in den 1890er Jahren waren solidarische Idealisten, denn sie hafteten für die Schulden der Genossenschaft - wie das Kürzel aussagt - nicht nur mit ihrer Geschäftseinlage, sondern mit ihrem gesamten privaten Vermögen.

Es ist in den vergangenen Jahrzehnten jedoch nie vorgekommen, dass ein Mitglied auch nur für eine Mark in Haftung genommen wurde, weil sich die Banken nur an den überschaubaren Kreis ihrer Kunden mit Mitglieder hielten und weil die gesamte genossenschaftliche Organisation inclusive deren Zentralbank, der Bausparkasse Schwäbisch Hall und der R-V-Versicherung sowie ein organisationseigener Kreditsicherungsfonds im Zweifelsfall jedweden Ausfall absicherte.

In den 1950er Jahren wurde die Haftung geändert in die Rechtsform e.G.m.b.H (beschränkte Haftung), so dass ab diesem Zeitpunkt die Mitglieder nur noch mit ihrer Geschäftseinlage und einem in der Summe festgelegten Haftpflichtzuschlag hafteten.

Von diesem Zeitpunkt an konnten auch Kommunen (z.B. Gemeinden) Mitglied werden und Kommunaldarlehen erhalten.

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