Aufnahme: 2020
Der Kirchturm von Oberpleis in seiner rechtsgeschichtlichen Bedeutung
Romanische Kirchtürme standen in Verbindung mit den Grund-, Gerichts- und Landesherren. So muß offensichtlich der einzige Kirchturm im Kirchspiel Oberpleis auf Anordnung des Propstes von Oberpleis in seiner Eigenschaft als Landesherr des Kirchspiels nicht vor die Pfarrkirche, sondern vor die Propsteikirche gebaut worden sein.
Wir haben gezeigt, daß
(1.) die Glocken, neben ihrer Verwendung aus religiösen Anlässen, auch im Siegkreis rein weltlichen Zwecken dienten, z. B. Ankündigung der Tageszeiten, Torschließung, Aufruf zur Wachtpflicht, Beginn des Schank-, Spiel- und Tanzverbotes, als Zins- und Marktglocke, zur öffentlichen Sicherheit, bei Einberufungen von Gemeindeversammlungen, bei mehreren Anlässen des geistlichen (Send) und weltlichen Gerichts, bei Beschlagnahme eines Gutes, bei todesfälligen Verbrechern, Landesverweisung, als Sturmglocke bei Feindeinfall, bei Aufruhr, Feuer-, Wasser- und Wetternot, als Ehrengeläut bei Huldigung und Einführung des Pfarrers, Propstes und Landesherrn. Die Sturmglocke von Oberpleis hat diesen Zwecken gedient. Sie ist auf Grund des Glockengießerzeichens in der ersten Hälfte des 14. Jh. von Johannes de Trajecto (Utrecht) gegossen worden. Ihre Inschrift lautet: + SUM o VILLANORU(M) o S ALTE (M) o SED o NON o MONACHORUM + MAN o SAL o MICH o / LUDIN o ZU o STURME + O REX o GLORIE o CPE (Christe) o VE(N)I o CUM o PACE + Zur Zeit ihres Gusses war der Propst von Oberpleis noch unbestritten Landesherr des Kirchspiels. Wenn die (Zivil-) Gemeinde es wagte, diese Glocke in den Kirchturm an der Propsteikirche zu hängen, dann kann das u. E. nur möglich gewesen sein, weil nicht nur die Glocke von ihr bezahlt und ihr Eigentum war, sondern weil sie auch ein Mitverfügungsrecht über den Turm beanspruchte oder besaß. Vielleicht betrachtete sie ihn sogar als ihr Eigentum. Der Vogt dürfte sie darin unterstützt haben. Er half ihr, um den Landesherrn des Kirchspiels zu entmachten, um zu gegebener Zeit sich selbst zum Landesherrn zu machen.
(2.) Die Unterhaltspflicht der Kirchtürme oblag in der Regel den Zivilgemeinden. Schon auf Grund des Verwendungszweckes der Glocken zu ihrem Nutzen ist das verständlich. Sie hatten darum das Geläute, aber auch die Unterhaltung ihres Aufbewahrungsortes, eben die Kirchtürme, zu bestreiten und vermutlich auch diese zu erbauen gehabt. Die Baupflicht des Turmes seitens der Zivilgemeinden war eine Last, die die Landesherren gerechterweise ihnen auferlegt hatten. Aber sie, als die Wahrer der Sicherheit und des Friedens in den Kirchspielen, beanspruchten vernünftigerweise das Verfügungsrecht über Glocken und Turm. In Oberpleis finden wir eine nicht übliche Regelung zu Turm- und Glockenunterhalt. Die Gemeinde war nur zu drei Viertel, der Propst zu einem Viertel unterhaltspflichtig, schon für 1442 belegt. Die Erklärung dieser Regelung dürfte darin zu suchen sein, daß der Propst als Landesherr des Kirchspiels zur Zeit der Erbauung des Kirchturms, um 1150, anordnete, daß der Turm nicht an die Pfarrkirche, sondern an seine Propsteikirche gebaut wurde. So kündete machtvoll der einzige Kirchturm im Kirchspiel durch seine Lage an der Propsteikirche, wer der Landesherr war. Darum hat er sich mit einem Viertel an den Unterhaltskosten beteiligt.
(3.) Wir haben ferner wahrscheinlich gemacht, daß Lage und Aufbau der Türme auf ihre ursprünglichen Zwecke schließen lassen. Der Standort an der Kirche verlieh dem Turm einen höheren Friedensschutz. Er lag im Bereich des Asylbezirks. Er befand sich im Westen der Kirche, der Himmelsrichtung des Bösen und des Gerichtes im Glauben des Mittelalters. In Oberpleis sind drei Tiere in seine Westseite eingemeißelt, die sicher apotropäisch zu verstehen sind. In oder vor dem Westportal ist vermutlich nach dem Vorbild des Alten Testamentes ursprünglich das Gericht abgehalten worden. Die Kirche selbst, Kirchtürme, ihr Portal und Vorhallen und der Friedhof sind als Gerichtsstätten bezeugt. Das zweite Geschoß war vermutlich die Gerichtskapelle, wohl dem Engel des Jüngsten Gerichts, St. Michael, geweiht, in der die Rechtsabmachungen auf dem dort anzunehmenden Altar, wie in Eitorf, bekräftigt und beschworen wurden. In diesem Geschoß scheinen ursprünglich die Gerichtsutensilien, Schöffenkiste mit Urkunden, Akten und Geld und Gerichtsstab aufbewahrt worden zu sein. Das dritte Geschoß weist im allgemeinen nur schießschartenartige Öffnungen auf. Vielleicht war es ursprünglich das Gefängnis, in dem Verbrecher bis zum nächsten Ding inhaftiert waren, vielleicht war es die Zufluchtsstätte für die Zivilbevölkerung bei Feindüberfall. Im vierten Geschoß hingen die Glocken. Durch sie ist die Beziehung zum Weltlichen und Gericht hinreichend bezeugt. Es diente wohl auch als Beobachtungsstand bei Feindgefahr.
(4.) Vermutlich dürften die Kirchhofsmauern ursprünglich auch in unserer Gegend als Verteidigungsanlagen eingerichtet und verwandt worden sein. Auf Friedhöfen sind andern Orts Aufbewahrungshäuser für Frucht und Vieh in Kriegszeiten bezeugt. Auch die Kirchen selbst dienten zur Aufnahme des kostbareren beweglichen Gutes der Eingesessenen. Ferner verdienen die ehemals oft an der Nord- und Südseite der Türme bezeugten Anbauten Beachtung. Sie lassen sich als Archiv, Speicher, Spritzenhaus, Totenkeller, Schule und Rathaus nachweisen. An den Kirchtürmen sind Pranger bezeugt. Bei den Kirchtürmen befanden sich die Arrestlokale, die sogenannten Hundehäuschen, wie z. B. in Honnef. Wir haben auf Grund dieser vier Problemkreise, der Friedhof als Verteidigungsanlage, Lage und Aufbau des Turmes mit seinen weltlichen Zwecken dienenden Anbauten und seiner mutmaßlichen ursprünglichen Verwendungszwecke, Verfügung über das Glockenläuten als Hoheitsrecht und Unterhaltspflicht von Glocken und Türmen, die Arbeitshypothese aufgestellt: Der Kirchturm von Oberpleis ist um 1150 auf Anordnung des soeben Landesherrn gewordenen Propstes von Oberpleis an seine um 1100 erbaute Basilika, die Propsteikirche, durch seine Untertanen, die Angehörigen der Herrlichkeit Oberpleis, erbaut worden. Der Turm ist offenbar Hoheitsymbol der Landesherrlichkeit und Ausdruck des Stolzes und Selbstbewußtsein der Gemeinde.
Aus: Robert Flink, Die Geschichte von Oberpleis, Siegburg 1955, Seiten 103-107.
Foto Willi Joliet aus dem Jahr 2019, Bildbearbeitung zum Relief 2020.
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