Aufnahme: 2019

Das kirchliche Sendgericht oder auch der Send und das innere Leben der Gemeinde im Mittelalter

Wir können nur auf die Bedeutung des Sends aufmerksam machen. Die Quellen von Oberpleis sagen uns nichts Wesentliches. Der Send war im Mittelalter für das innere Leben der Gemeinden sehr groß. Man braucht nur die Kölner und Trierer Sendordnungen anzusehen, um eine Vorstellung zu bekommen, wie wichtig und nachhaltig diese Sendgerichtsbarkeit, die zum Teil mit der weltlichen Gerichtsbarkeit konkurierte, gewesen sein muß. 1129 war Geistingen Sitz eines Sendgerichts. Vielleicht mußten auch die Pfarreingesessenen von Oberpleis ursprünglich nach Geistingen zum Send.

Über die Art der Durchführung in Oberpleis ist wenig bekannt. 1551 zeigten der Propst von Oberpleis, der zugleich Pastor war, Daniel von Krekenbeck genannt Beeck und der Amtsknecht mehrere Fälle von Fornicatio und Adulterium an, u. a. daß Peter van Muirin (Mühren) mit seiner Magd ein Kind hatte. Sie wollten sich trauen lassen, konnten es aber nicht, weil er aus der Herrschaft Wildenburg stammte. Die Kirchenrechnungen bezeugen ebenfalls, daß der Send in Oberpleis stattgefunden hat. Am 6. November 1683 wurden in Gegenwart des Propstes Adolf Walbott von Bassenheim, Pastor S. Hamacher, zwei Schöffen und zwei „Sendscheffen“ die Kirchenrechnungen abgeschlossen.

1689 heißt es: Item haben Ich (der Kirchmeister) empfangen von Johanneß Peter zu bennerscheit wegen der kirchenstraffen 2 gl. 12 alb. 1692: Item der H. Pastor hat aus den ersparten kirchenstraffen sich ein newes röcklein machen laßen 3 gl. 6 alb. Die Ausgaben für die Visitation des Dechanten, etwa alle vier Jahre, und für das Dekanatskapitel sind für das 18. Jh. belegt. Im 17. Jahrhundert traten auch Pröpste von Oberpleis als vorsitzende Sendrichter in Siegburg auf (Pfarrarchiv, Kirchenrechnungen 1688/9 und 1692/3. 1725 wurde ein Rezeß ausgestellt, wonach den „sendtscheffen unter straff zwey pfundt wachß anbefohlen“ wurde, auf die Wagner von Oberpleis achtzugeben und „dieselbige am sendtgericht zur Kirchen Straff“ anzugeben, wenn diese an Sonn- und Feiertagen mit den „schurr karrgen“ in die benachbarten Kirchspiele führen, um diese zu verkaufen. Die Strafe der Wagner war ebenfalls auf zwei Pfund Wachs festgesetzt. Wenn die Besserung ausbliebe, sollen die Sendschöffen sie beim Landdechanten „Denuncijren“. Gleichzeitig wurde den Leinewebern unter gleicher Strafe verboten, an Sonn- und Feiertagen das Garn abzuholen und das Tuch abzuliefern. Der Pastor von Oberpleis solle dies „zu jedermanß wissenschafft von der Cantzel publiciren undt die schuldige in dem sendt ohne fehl abstrafen“.

Text: Robert Flink, Die Geschichte von Oberpleis, Siegburg 1955, S. 107-108.
Bild: Wappenstein des Propstes Adolf Walbott von Bassenheim am Tor zum Propsteigarten (innen). Foto von Willi Joliet, 2019.

Quelle
Robert Flink, Die Geschichte von Oberpleis, Siegburg 1955, S. 107-108
Zur Verfügung gestellt von
Willi Joliet Das Sendgericht
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Katholische Kirche Oberpleis
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