Aufnahme: 2010
Statuten des Gesangvereins "Cäcilia" zu Oberpleis
§ 1
Der Verein stellt sich zur Aufgabe, im Anschlusse an den deutschen Cäcilienverein und dessen Statuten im Allgemeinen den katholischen Kirchengesang im Sinne und Geiste der hl. Kirche, auf Grundlage der kirchlichen Bestimmungen und Verordnungen zu pflegen und im Besonderen zur Hebung und Förderung des Gottesdienstes in der Pfarrkirche zu Oberpleis durch Aufführung mitzuwirken.
§ 2
Der Verein pflegt, um den genannten Zweck zu erreichen, seine Sorgfalt zu:
a. dem gregorianischen Chorale; b. der Aufführung mehrstimmiger Gesanges-Musik älterer älterer und neuerer Zeit; dem Kirchenliede in der Volkssprache.
Nebenbei werden auch weltliche Gesänge geübt.
Die Aufführung kirchlicher und weltlicher Concerte ist von der Thätigkeit des Vereins nicht ausgeschlossen. Ob jedoch eine solche Aufführung stattfinde, hängt von der Abstimmung der Vereinsmitglieder ab.
§ 3
Jede politische, soziale oder religiöse Tendenz ist ausgeschlossen, soweit sie nur irgend die Landesgesetze verletzen könnte.
§ 4
Der Verein besteht aus aktiven und inaktiven Mitgliedern. Aktives Mitglied kann jeder unbescholtene Katholik werde. Die Aufnahme hängt indes ab von der Prüfung des Aufzunehmenden durch den Dirigenten.
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