Aufnahme: 1971
Aus der Geschichte von Oberpleis und der Umgebung, 3. Teil
"Der Propst als Herr im Kirchspiel
Mit der Propsteigründung war der Propst praktisch der Herr im Kirchspiel Oberpleis. Nur die Grafen von Sayn mit ihrem Recht auf Blutgerichtssitzungen standen ihm noch im Wege. Diesen Kampf um die unumschränkte Herrschaft gewann der Propst, als 1182 im Neußer Vergleich die Grafen auf ihre letzten Rechte im Oberpleiser Sprengel verzichteten. Nunmehr vereinigte der Propst alle grund- und immunitätsherrlichen, hoch- und blutgerichtlichen Rechte im Raume von Oberpleis. Er war Herr über Leben und Tod seiner Kirchspieluntertanen. Er nahm eine grafengleiche Stellung ein, war Vorsteher seines Klosters und verfügte als solcher über die Verwaltung und Nutznießung eines riesigen Besitzes auch außerhalb seiner Oberpleiser Herrlichkeit, so z. B. in Bödingen, Ludendorf, von Oberkassel den Rhein hinauf bis Erpel und in Bruttig, Cond, Ellenz und Faid bei Cochem an der Mosel. Der Propst war der eigentliche Pfarrer von Oberpleis, und als solcher bestimmte er über die Besetzung der Pfarrstelle mit einem seiner Mönche und über die Seelsorge. Er verfügte über das gesamte Kirchenvermögen (Zehnt, Besitz, Renten, Pachten u. a.).
Der Propst als Geistlicher durfte auf Grund des Kirchenrechtes nicht selbst Gericht halten. Er übertrug diese Aufgabe einem Weltlichen, dem Vogt, der in seinem Namen das Hoch- und Blutgericht in Oberpleis abhielt. Die Pröpste von Oberpleis haben sich als Vögte die Grafen von Berg ausgewählt, da diese zu jener Zeit öfter in der Burg Windeck weilten. Der Propst errichtete zur Vollstreckung vieler Todesstrafen einen Galgen. Dieser stand im Orte Sand, auf sandig-kiesigem Boden, hoch und an der Grenze des Kirchspiels gelegen. Außerdem unterhielt der Propst einen Stock, das Gefängnis, zur Inhaftierung der Straffälligen bis zum Gerichtstag. Zwischen den Pröpsten als Landesherren und ihren Vögten, den Grafen von Berg, kam es im Laufe der Jahre zu immer heftigeren Auseinandersetzungen. Der Grund: Die Vögte wollten sich selbst zu Landesherren machen. Damit wurden die Pröpste automatisch in einen politischen Prozess hineingezogen, der mehrere Jahrhunderte dauerte, bis schließlich die Vögte als Sieger hervorgingen.
Die Zerstörung einer Burg in Oberpleis
Am 18. Dezember 1268 wird zwischen dem Grafen Adolf von Berg und dem Grafen Theoderich von Heinsberg als Erbe der Grafen von Sayn ein Vertrag geschlossen in dem es heißt: 'Es ist verordnet worden, dass wir unsere bei Pleis errichtete Festung mit ihren Gräben und all ihren Wehren von Grund aus zerstören sollen und weder wir noch unsere Brüder oder Erben sie herstellen noch eine andere dem Lande des Grafen von Berg näher gelegene als die jetzigen zu Blankenberg und Löwenburg erbauen werden.' Ehe wir auf den Standort dieser Burg näher eingehen, wollen wir zunächst einmal die Zusammenhänge betrachten, die zur Zerstörung dieser Burg geführt haben. Nach dem Sturz der letzten Pfalzgrafen Heinrich des Wütenden durch den Erzbischof Anno II. entstanden in unserem Raum die Dynastien, indem die Untergrafen, die vorher als Hochadel die Markgenossenschaften beherrschten, ihren Bereich möglichst auszuweiten und ihn erb- und eigentümlich zu machen suchten. In unserem rechtsrheinischen Raum waren es das Erzstift Köln, die Grafschaft Sayn und die Grafschaft Berg.
Der Besitz des Erzstiftes reichte von Niederkassel kommend bis zur Mündung der Sieg, dann der früheren Grenze des Amtes Menden folgend über Pützchen, Niederholtorf, Ungarten und querfeldein dem sogenannten 'Landgraben' nach bis Vinxel, Frankenforst und an Dollendorf vorbei bis Königswinter. Von hier aus umschloss sie eine 'Enklave', die wie ein Keil bis Ittenbach reichte, also von Königswinter über den Petersberg, Nonnenstromberg und über die Rosenau bis zur Spitze des Ölberges ging, dann hinab bis Ittenbach, wo sie kehrte und rückwärts über den Lohrberg zum Annatal und diesem entlang nach Rhöndorf verlief.
Die Sayner Grafen betrachteten den Auelgau als ihr Anspruchsgebiet. Die Grafschaft Sayn umfasste nicht nur den früheren Siegkreis (außer der freien Stadt Siegburg mit dem Michaelsberg), sondern auch den Westerwald bis Hachenburg und das schöne Wied- und Saynbachtal abwärts zum Rhein hin bis zu ihrer Stammburg im Brexetal, einem kleinen Seitental des Saynbaches, der bei Bendorf in den Rhein mündet. Dort fanden sie auch in der Abtei ihre letzte Ruhestätte.
Die 'Enklave' des Kölner Erzstiftes war den Grafen von Sayn ein Dorn im Auge. Sie vermuteten nicht zu Unrecht, dass das Erzstift Köln die Absicht hege, von ihr aus ihr Gebiet in Richtung Westerwald ausdehnen zu wollen. Darum sicherten sie durch den Bau der beiden starken Burgen auf dem Drachenfels und der Wolkenburg ihre Grenzen. Außerdem errichteten sie als Vergeltung auf dem Blankenberg — angesichts des Michaelsberges in Siegburg — eine starke Festung, die größte im rechtsrheinischen Raum. Sie diente ebenfalls als Sperrriegel, um den Kölner Herren den Weg ins Siegtal zu verlegen. Die Grafen von Berg nahmen den Deutzgau in Besitz. Natürlich gerieten diese drei 'Mächte' immer wieder in Fehden, Kämpfe und Auseinandersetzungen.
Da sich nun, wie bereits erwähnt, die Oberpleiser Pröpste die Grafen von Berg zu ihren Vögten bestellten, betrachteten die Sayner Grafen die Oberpleiser Propstei als einen Stützpunkt, nicht nur der Grafen von Berg, sondern auch des Kölner Erzstiftes, welches ja nicht nur die Siegburger Abtei, sondern auch die Oberpleiser Propstei unterstützte. Darum errichteten die Sayner Grafen als Gegengewicht zwei neue Wasserburgen, eine in Oberpleis und eine an der Agger bei Lohmar. Dieser Burgenbau forderte jedoch die Abwehr des Kölner Erzstiftes und der Grafen von Berg heraus. Graf Adolf VI. von Berg, der zu jener Zeit Vogt in der Oberpleiser Propstei war, geriet dieserhalb mit Theoderich von Heinsberg, dem Besitzer der Burg in Oberpleis, in Fehde, weil er sich 'in seinen Landen durch diesen Burgenbau ernstlich bedroht fühlte.'
Wie sehr die 'Macht' der Grafen von Sayn zu jener Zeit schon geschwächt war, beweist dann der schimpfliche Vertrag, den diese 1268 anerkennen mussten. Die Burg in Pleis sollte zerstört werden. Das war ein weiterer Sieg des Vogtes, ein Sieg der Grafen von Berg, die einen Keil zwischen die saynschen Landesteile von Löwenburg und Blankenberg trieben. Es war ein weiterer Meilenstein auf dem Wege der Ausdehnungsbestrebungen der Grafen von Berg. Das Grafengeschlecht wurde mächtiger und mächtiger, und 1370 ging der große Traum der Herren von Berg endlich in Erfüllung, sie wurden nicht nur Besitzer des langersehnten Dreiecks zwischen Agger, Sieg und Rhein, sondern das gesamte Amt Blankenberg kam in ihren Besitz.
Wo hat die Burg Pleis gestanden?
Gerade der Standort dieser Burg ist 'heiß' umstritten, da wirklich ganz genaue Angaben hierüber nicht vorhanden sind. Während Hauptlehrer i. R. Gottfried Emans davon überzeugt ist, dass diese Wasserburg auf dem Gelände des heutigen Hauses Niederbach gestanden hat, verlegt Herr Dr. Robert Flink in seiner Dissertation: 'Die Geschichte von Oberpleis' ihren Standort (wenn sie überhaupt in Oberpleis gestanden habe!) auf das Grundstück der heutigen Wahlfelder Mühle. Pastor Erwin Düster (früher Kaplan an St. Pankratius in Oberpleis) hingegen schreibt in der 'Festschrift zur Tausendjahrfeier der Pfarrgemeinde St. Pankratius Oberpleis' 1948, dass seiner Ansicht nach diese Burganlagen innerhalb des alten Ringwalles bei Bennerscheid zu suchen seien. Wir werden im weiteren Verlauf dieses Heimatberichtes die unterschiedlichen Meinungen der Verfasser gegenüberstellen. Beginnen wir zunächst einmal mit den Darlegungen von Herrn Gottfried Emans, der anhand von Unterlagen, Zeichnungen und Erläuterungen den genauen Standort der Burg festzulegen versucht:
'Das Haus Niederbach wird auf dem Burggelände der alten Wasserburg neu errichtet worden sein. Das Rentbuch erwähnt 1643 als adeligen Sitz Haus Niederbach. Hierzu gehörten auch noch nach dem Rentbuch verschiedene Freihöfe. Von der Erbauung sind keine Urkunden bekannt. Wohl aber werden um 1400 als ritterbürtige Besitzer die Brüder Heinrich und Notder von Nidderwich im Amt Blankenberg genannt. Dann kam das Haus an die Herren von Zweiffel, an von Metternich und schließlich an von Hillesheim im Jahre 1636. Damit wäre auch die Frage gelöst, wo die frühere Wasserburg in Oberpleis gestanden hat. Es muss eine ansehnliche Anlage gewesen sein; denn der o. a. Vertrag vom 18. 12. 1268 zwischen Graf Dietrich I. von Heinsberg und Graf Adolf VI. von Berg spricht von einer 'Festung mit vielen Gräben und Wehren'. Sie wurde derart intensiv geschleift, dass man heute nicht mehr ihren Standort weiß.
Zur Anlage einer Wasserburg ist ein besonders geeignetes Gelände notwendig. Außer einem fließenden Wasser gehört dazu eine freie Lage. Sie darf nicht von einer überragenden Umgebung eingeschlossen sein, weil sonst der Feind bei einer Belagerung ein allzu leichtes Spiel haben würde, indem er 'von oben nach unten' kämpfen könnte. Es gab damals noch kein Schießpulver, wohl aber Steinkugeln und Pechkränze, die mit Katapulten geschleudert wurden. Man hätte diese dann von einer Höhe mitten in das Innere der Burganlage schleudern können.
So wäre zum Beispiel im Pleistal oberhalb von Oberpleis bis nach Herresbach keine Wasserburg möglich gewesen, da das Tal zu eng und die umliegenden Höhen zu nahe sind. Somit blieb nur die weite Aue unterhalb von Oberpleis als Baugelände übrig. Dieses wäre auch wohl als ideal zu bezeichnen; denn außer dem Pleisbach kommt von Norden noch der Eisbach und von Süden der Lütz- oder Weilerbach unterhalb des jetzigen Bahnhofs in den Pleisbach. Würde man das Tal oberhalb Wahlfeld durch ein Wehr von mehreren Metern Höhe absperren, so gäbe das bis zum Orte Oberpleis eine weite Wasserfläche, in deren Mitte man sich die Oberpleiser Wasserburg, auf einer Insel gelegen, hineindenken könnte.
Ihr Terrain würde also von der Straße nach Pleiserhohn bis zur Einmündung des Lützbaches unterhalb des Bahnhofs und von der jetzigen Hauptstraße nach Norden bis zu dem Feldweg reichen, der von der o. a. Straße nach Pleiserhohn bis Wahlfeld führt. Als Sicherung ließe sich ein Wallgraben denken, der von den drei Bächen gefüllt würde. Als Musterbeispiel könnte die Burg Crottorf bei Morsbach oder die Burg Gudenau im Drachenfelser Ländchen gelten.'
Fortsetzung folgt."
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