Aufnahme: 1955
Bedeutung der Gründung der Abtei Michaelsberg für Oberpleis
Die Bedeutung der Gründung der Abtei Michaelsberg durch Anno II. für die Geschichte von Oberpleis war zusammengefaßt folgende: Anno erwarb 1059 durch seinen Sieg über Pfalzgraf Heinrich dessen Besitzungen und Gerechtigkeiten in Oberpleis.
Diese bestanden:
1. Aus dem Hauptfronhof in Oberpleis mit allen dazugehörigen grundherrlichen Rechten, die villa Oberpleis.
2. Aus allen grundherrlichen Rechten in der Mark Oberpleis, deren Ausdehnung dem Novalzehntbezirk von 948 entsprach. Es muß offenbleiben, ob das Gebiet des Kirchspiels Honneferrode-Aegidienberg noch dazu gehörte oder nicht.
3. Aus der zu diesem Fronhof gehörenden Eigenkirche unter dem Patronat der Märtyrer Primus und Felicianus und des Bekenners Lupianus. Es muß offen bleiben, ob und inwieweit die Abtei die Klosterniederlassung St. Pankratius, die vielleicht doch 944 in Oberpleis gegründet worden war, oder Reste davon übernahm.
4. Für allen Besitz in Oberpleis und der Mark Oberpleis hatte die Abtei die Immunität erreicht, die unter päpstlichem und königlichem Schutz stand.
5. Für die Angehörigen der Klosterfamilia in Oberpleis hatte die Abtei die Hochgerichtsbarkeit als Sühnegerichtsbarkeit erworben. Der Klostervogt, ursprünglich von den Kölner Bischöfen eingesetzt, später nur mit Zustimmung des Abtes, hielt einmal jährlich in Siegburg das echte Hochgerichtsding ab. Die Straffälligen und die der Klosterfamilia aus Oberpleis, die zum Umstand des Dinges gehörten, mußten nach Siegburg vor dieses Klostergericht. Die todeswürdigen Vergehen, die von Angehörigen der Klosterfamilia begangen wurden, und alle hochgerichtlichen Vergehen von Unfreien, soweit sie nicht ausschließlich den grundherrlichen Gerichten unterstanden, und Freien in dem Bannbezirk Oberpleis, die nicht zur Klosterfamilia (und nicht zu anderen mit Hochgerichtsbarkeit begabten Immunitäten) zählten, gehörten vor das Gericht des Grafen (den Vorgängern der Grafen von Sayn).
6. Falls in Oberpleis eine gräfliche Hoch- und Blutgerichtsstätte vor 1059 war, wie wir glauben, wurde den Grafen die Ausübung der gräflichen Hoch- und Blutgerichtsbarkeit in Oberpleis durch das Introitus-Verbot, das für Oberpleis als Immunität bestand, unmöglich gemacht. Er konnte nur mit Aufforderung der Abtei bzw. Propstei Oberpleis den Bannbezirk von Oberpleis betreten. Das bedeutete eine Kampfansage gegen den Grafen, der dadurch empfindlich getroffen wurde.
7. Der Markt für Oberpleis war Siegburg. Durch das angebliche Privileg Heinrich IV. von 1071 erhielt die Abtei die Sühnehochgerichtsbarkeit bis zu 60 Solidi bestätigt, die wohl schon mit dem Marktprivileg von 1069 gewährt war. Alle Marktfrevler, Freie und Unfreie, sollten in den räumlich festgelegten Bannbezirken der klösterlichen Gerichtsbarkeit unterstehen. Die Abtei hatte praktisch die allein gewinnbringende (finanzielle) Gerichtsbarkeit erworben. Der Graf war auf die Blutgerichtsbarkeit beschränkt, die nur die todeswürdigen Vergehen umfaßte, die wenig Gewinn einbrachten. Der Kampf zwischen Abtei und Graf mußte die natürliche Folge sein. Die Abtei beschritt den Weg, die Hoch- und Blutgerichtsbanne von Sieglar, Geistingen und Oberpleis in ihren Besitz zu bringen, was ihr nur in Oberpleis und im Bannbezirk der Abtei gelang. Dieser Erfolg drängte die Abtei in einer natürlich erklärbaren Entwicklung weiter, aus der Immunitäts-Hochgerichtsbarkeit auch in die gräfliche Blutgerichtsbarkeit im Banne Oberpleis aufzusteigen, womit dann die Herrlichkeit Oberpleis geschaffen war.
8. Die Abtei besaß seit 1069 das Markt-, Zoll- und Münzrecht auch in Oberpleis. Darauf beruht das von der Propstei Oberpleis immer behauptete und ausgeübte Recht der Maß- und Gewichtskontrolle, der Markt- bzw. Kirmeseinkünfte und des Weinbannzapfes im Kirchspiel Oberpleis. Durch das angebliche Diplom von 1071 hatte sie die Fischerei in der Mark Oberpleis, aus der sie auch die für die Mühlen wichtige Wassergerechtsame herleitete. Durch das Privileg Heinrich V. von 1122 besaß die Abtei das Bergregal auch in Oberpleis (Altglück, Silberkaule, Lüdderich).
Anmerkung zum Bild: Anno II. (rechts im Bild) setzt den Siegburger Abt Erpho (links im Bild) ein. Detail einer Pergamenthandschrift aus dem 12. Jahrhundert (Wikipedia).
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