Aufnahme: 1951
FELD- UND WEGEKREUZE
"In einer Verordnung des Erzbischöflichen Generalvikariats lesen wir:
'ln der heutigen Zeit erscheint es mehr denn je geboten, darauf zu achten, daß die Wegkreuze und Heiligenhäuschen sich stets in einem würdigen Zustande befinden. Auf jahrhundertealter Sitte beruhend, sind sie wertvolle Bekundungen des christlichen Sinnes der Bevölkerung in der Öffentlichkeit. Wo deshalb Wegkreuze oder Heiligenhäuschen beschädigt sind oder sich sonst in einem unwürdigen, vernachlässigten Zustande befinden, mögen die Seelsorger mit den Eigentümern Fühlung nehmen und unter Hinweis auf den Anstoß, den sowohl die gläubigen Katholiken wie auch andersgläubige Christen und selbst Ungläubige an diesem vernachlässigten Zustande nehmen, auf eine würdige Wiederherstellung drängen.
Wo es sich um künstlerisch ganz unbefriedigende, aus Ziegelrohbau oder aus grauem Zementputz hergestellte, oft mit geschmacklosen, bunten Glasscheiben und wertlosen Gipsfiguren ausgestattete Heiligenhäuschen handelt, wie sie namentlich im Gebiete der Einzelhofsiedlung in den letzteu Jahrzehnten vor dem Kriege in großer Zahl entstanden sind, empfiehlt sich allerdings im Falle bereits eingetretenen Verfalles eine Wiederherstellung nicht. Vielmehr wäre hier an Ersatz durch ein neues Heiligenhäuschen zu denken, zu dessen Errichtung dann sachkundiger Rat einzuholen wäre.'
Vielleicht ist der Abdruck dieser Verordnung geeignet hier und dort als Anregung zu dienen, da doch in unserer ausgedehnten Pfarre so viele Flurkreuze anzutreffen sind. Vor allem mögen die Eltern ihre Kinder dazu anhalten für frischen Blumenschmuck an solchen Feldkreuzen oder Bilderstöcken Sorge zu tragen."
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