Aufnahme: 1892
Stellung der Propstei Oberpleis nach dem Verlust der Herrlichkeit
1. Die durchgearbeiteten Quellen erlauben keine nähere zeitliche Bestimmung und Begründung des Verlustes der Landesherrlichkeit an die Vögte von Oberpleis. Es läßt sich nur allgemein sagen, daß es einer natürlichen geschichtlichen Entwicklung entsprach, wenn mit dem Ausbau des modernen Staates der Herzöge von Berg die Herrlichkeit Oberpleis verschwand und vom Amt, dem ehemaligen „Land“ Blankenberg aufgesogen wurde. Dieser Prozeß dürfte um 1500 für Oberpleis vollendet gewesen sein.
2. Im Rahmen der Organisation der modernen Ämter war es unzweckmäßig, Oberpleis noch weiterhin dem Amt Windeck zuzuteilen, vor allem, seitdem die Herzöge von Berg das Land und Amt Blankenberg endgültig zu ihrem Territorium rechneten. Mit dem Aufstieg der Macht des Territorialherrn sank die innere und äußere Macht der Abtei und Propstei. Hinter dem Vogt stand die Macht eines großen Territoriums und einer modernen, überlegeneren, zukunftsträchtigen staatlichen Organisationsform. Es konnte den Herzögen von Berg als Vögten der Herrlichkeit Oberpleis nicht schwer fallen, die Hoch- und Blutgerichtsbarkeit der Vogtei Oberpleis und damit die Landesherrlichkeit in Oberpleis an sich zu reißen, richtiger gesagt, langsam aber sicher zu „schlucken“. Das sie dies taten, liegt letztlich im Wesen des homo politicus als Machtmensch begründet. Für die Geschichte des Kirchspiels von Oberpleis ist es bedeutsam, daß ihm bis zur Aufhebung der Propstei eine gewisse Sonderstellung zugebilligt wurde, die sich, wenn auch nicht in wesentlichen und grundsätzlichen Rechten, so aber doch bemerkbar, von den übrigen Kirchspielen des Landes Blankenberg, die gleichzeitig die Landgerichtssprengel bildeten, unterschied.
3. Mit dem Übergang der Hoch- und Blutgerichtsbarkeit an die ehemaligen Vögte scheint diese in Oberpleis offenbar nie mehr ausgeübt worden zu sein. Der Landesherr hatte sie nach dem für ihn bedeutenderen Geistingen gezogen. Im Falle Oberpleis wird man darin auch eine Art von Anerkennung der Stellung der Propstei sehen dürfen. Man anerkannte die Immunität der Gerichtsstätte auf dem propsteilichen Hof in Oberpleis.
4. Zweifellos waren die Zentralisierungsbestrebungen der Landesverwaltung der Hauptantrieb zur Verlegung und Vereinigung der Gerichtsstätten. In Oberpleis darf man dennoch annehmen, daß diese Tendenzen und ein gewisser Respekt vor den Pröpsten als Träger der ehemaligen Herrlichkeit Oberpleis zusammengetroffen sind, die beide die Verlegung nach Geistingen bedingt haben.
5. In Oberpleis war ein Amtsknecht eingesetzt zur Geltendmachung und Wahrung der landesherrlichen Interessen und zur Eintreibung der Steuern. Der Propst blieb innerhalb des Kirchspiels, auch nach dem Verlust der Landesherrlichkeit, weitaus der Erste unter allen Einwohnern. Seine Stellung als Propst, seine adelige Herkunft und Lebensführung, seine Stellung als verus pastor taten das ihrige dazu, um ihn weiterhin als den Herrn des Kirchspiels zu achten. Aber es scheint nicht Aufgabe der Geistlichen zu sein, weltliche Herrschaft auszuüben. Der äußere und innere Niedergang folgte auf dem Fuße. Mit dem Niedergang der Pröpste stiegen die Vögte auf. Ihre Vögte als eine neue weltliche Grafenschicht übernahmen die Landeshoheit. Wieder weltliche Herren übten die Herrschaft aus. Das geltende Recht sicherte die Existenz und den Besitz der geistlichen Institute. So behielten die Pröpste Grund und Boden und mit ihm die Rechte, die zu Beginn der Geschichte von Oberpleis die entscheidenden waren.
6. Einer Institution in der Geschichte von Oberpleis haben wir wenig gedacht, weil sie an den Taten der Großen, an dem Kampf um die Macht in Oberpleis keinen Anteil hatte. Das ist die Pfarre Oberpleis! Sie ist, bis auf vermutlich zwei bis drei Menschenalter, etwa von der Mitte des 12. Jahrhunderts bis 1206, stets ein abhängiges Institut gewesen, sie war als Eigenkirche gegründet worden. Nicht nur Frömmigkeit allein war hierfür entscheidend, sondern auch Gewinnsucht. Oft genug wird sie im Grunde nur als wirtschaftliches, gewinnbringendes Unternehmen angesehen worden sein. So war es auch, als sie in die Abhängigkeit der Propstei geriet.
7. Aber die Pfarrkirche war die Stätte der Seelsorge, nicht die Propsteikirche. Letztere war die meisten Jahrhunderte ihres Bestehens im Grunde überflüssig. Die Propstei in Oberpleis bestand 700 Jahre oder, wenn man an die Existenz der Klosterniederlassung seit 944 glaubt, fast 900 Jahre. Aber die Geschichte der Klosterniederlassung endete, sie hörte 1803 auf.
8. Die Pfarrei Oberpleis aber besteht sicher über 1000 Jahre, und diese 1000 Jahre war sie fast ununterbrochen eine mehr oder weniger abhängige Institution. 1805 zog sie in das größte und schönste „Haus“ von Oberpleis ein, in die Propsteikirche, und begann eine neue Epoche ihrer Geschichte, die ihr eine Freiheit gewährte, die sie bisher nie besessen hatte.
9. Die Geschichte der Propstei endete, die Geschichte der Pfarre hat noch eine Zukunft. Die Pfarre Oberpleis ist also - neben dem Raum - offensichtlich der Grundpfeiler der Geschichte von Oberpleis.
Wie lange noch wird ihre Geschichte dauern?
Das ist die Frage, die nicht die Geschichte von Oberpleis allein, sondern die des ganzen christlichen Abendlandes zu beantworten haben wird.
Text aus Robert Flink, Die Geschichte von Oberpleis, Siegburg 1955,
Seiten 139-140.
Bild: Längsschnitt durch durch das Querschiff mit Vierungstürmen, aus Wilhelm Effmann, Die Propsteikirche zu Oberpleis in: Zeitschrift für christliche Kunst, 5. Jahrgang, Düsseldorf 1892.
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