Aufnahme: 1212
Klösterliche Lebensführung und wirtschaftliche Verhältnisse der Propstei Oberpleis
Urkunden von 1212 und 1218
Einen Einblick in die klösterliche Lebensführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Propstei geben uns Urkunden von 1212 und 1218.
a) Urkunde von 1212
1212 trafen Abt Godfrid und Konvent des Klosters Michaelsberg und Propst Gerhard und Konvent der Propstei Oberpleis gegenseitige Abmachungen. Die bisher jährlich an die Abtei abzuführenden 12 Solidi für die weltliche Gerichtsbarkeit, die die Propstei Oberpleis seit altersher frei und ungestört innehatte, löste der Propst gegen ein Allod von einem Mansus in Berchheim (Bergheim/Sieg) ab. Er löste ferner eine jährliche Rente von 12 Solidi, von denen 6 für die Küche der Abtei an sechs festgelegten Feiertagen, 3 für die Armen der Abtei und 3 für Gemüse bestimmt waren, durch die Zahlung von 40 Mark ab. Der Abt verfügte und bestimmte zur Sicherstellung dieser Verpflichtungen die Pacht von einer halben Mark aus Kercich (Kirzenich, Kreis Jülich) und eine weitere halbe Mark aus dem Almosen des Wolradus, des Priesters von Waltprule (Waldbröl?), in Tulpeto (Zülpich) als Ersatz für die vom Propst abgelösten 12 Solidi. Der Propst sollte diese abgelösten 12 Solidi zum gemeinsamen Nutzen der Gott dienenden Mönche in Oberpleis verwenden, indem er diesen an den Sonntagen des Jahres je 12 Denare zum Unterhalt geben sollte. In der Corroboratio werden Gott, Maria, Michael und die Patrone der Kirche in Oberpleis genannt, nämlich der Evangelist Johannes, Benigus, Primus und Felicianus, Pankratius, Anno, Benedikt, Walburgis, Maria Magdalena und alle Heiligen. Der Propst hatte dem Fischkellermeister jährlich 10 Mark zu geben. Es folgt die Bestätigung der Besitzerwerbungen des Propstes Gerhard:
1. 2 Mansen in der Pfarrei Uckerath, die er für 22 Mark gekauft hatte. Die jährliche Pacht betrug 12 Solidi und 2 Talente Wachs, die für Kerzen zu Ehren Marias bestimmt waren.
2. In Gratzfeld hatte der Propst von Everhelmus Ludewicus und seiner Ehefrau ein Landgütchen erworben, das jährlich 12 Denare einbrachte, die ebenfalls für Kerzen zu Ehren Marias bestimmt waren.
3. In Erpel hatte er einen Weinberg für 18 Mark gekauft, dessen Ertrag zum Nutzen der Mönche bestimmt war.
4. Er hatte von Everhelm von Hanepha (Hennef oder Hanf) teuer genug ein Gut in Kurscheid gekauft, das jährlich 4 Solidi einbrachte.
5. In Dorindorf (Dondorf) hatte er eine jährliche Pacht von 3 Solidi. Der Erlös von 4. und 5. diente zum Unterhalt der Mönche an Sonntagen. Das von diesem Besitz jährlich zu liefernde Talent Wachs war für Kerzen für die Mutter der Barmherzigkeit bestimmt.
6. Die vom Propst in Dondorf erworbene Getreiderente von 6 Malter Hafer, hatte dieser immer ohne Widerspruch dem Fischkellermeister abzuführen.
7. Ein Garten (?) in Siegburg (de (h)orto ... in Sygebergensis) brachte 4 Solidi Pacht.
8. Der Besitz in Crawinkel brachte 26 Denare ein. Der Fischmeister kaufte von dem Erlös von 7. und 8. Öl für die Speisen der Mönche.
Den Mönchen in Oberpleis, die Gott Tag und Nacht dienten und die den Konvent der Abtei oft mit schwerer Klage bestürmt hatten, weil sie nach der langen Anstrengung der Fastenzeit eine zu spärliche Nahrung erhielten, gewährte der Abt von 60 Mark, die der Propst an den Küchenmeister der Abtei abzuführen hatte, einen Nachlaß von 24 Solidi, wofür dieser Schweinefleisch und Fett zur Stärkung der Mönche nach der Fastenzeit beschaffen sollte.
Der Abt verfügte, daß die 2 Mark Pacht aus dem Almosen des Edlen Kratonis de Blankinberg gekauften Gutes in Hunephe (Honnef) und 5 Solidi aus der Fabrik in Siegburg (et fabricam in Sygebergensis V sol. solventem cellerario .. . restituerimus) als Ersatz für diese 24 Solidi, damit niemand der Mönche in der Abtei einen Nachteil erleide.
b) Urkunde von 1218
1218 bestätigte Engelbert von Berg. Erzbischof von Köln 1185/1186-1225, Propst Gerhard den neu erworbenen Besitz des Klosters in Oberpleis.
Aus dem Vergleich des 1212 genannten Besitzes mit dem von 1218 ergibt sich, daß offenbar in diesen 6 Jahren der Besitz der Propstei gewachsen war.
Alle Güter waren von Vogtabgaben frei: que omnia sicut ab omni exactionis inquietudine seu iure advocatie scimus esse liberrima. Der Erzbischof bestätigte, daß bei seiner Anwesenheit in Oberpleis (in nostra presentia apud Pleysam) der erzbischöfliche Kastellan der Wolkenburg, Johannes und seine Frau Elyse, auf ihr Recht, Wachslichter vom Propst zu ihrem und ihrer Eltern Seelenheil zu empfangen, verzichtet haben. Ferner, daß der Propst und die Mönche von Oberpleis sich von gewissen Dienstleistungen für 10 Mark und 10 Solidi von der Abtei losgekauft haben. Der Propst hatte für die Nutznießung aller gekaufter und losgekaufter Güter 5 Mark 7 Solidi und ein Fuder besten Weines an die Abtei zu liefern. Der Erzbischof betonte, daß die Urkunde ausgestellt sei, damit der Vertrag zwischen Abt und Propst nicht gebrochen werden könne. Niemand sollte die Rechte des Propstes beschränken. Unter den Zeugen sind u. a. Heinricus advocatus, Heinricus miles de Pleysa und Leo de Kipenhagin (Kippenhohn) genannt. Offensichtlich handelt es sich um den (Unter-)Vogt und zwei Schöffen des Oberpleiser Gerichts.
Die Urkunden von 1212 und 1218 sind sicher von den erhaltenen die, auf Grund deren wir sagen müssen, daß die Propstei Oberpleis nach außen hin den Höhepunkt ihrer ganzen Geschichte erreicht hatte.
Text aus Robert Flink, Die Geschichte von Oberpleis, Siegburg 1955,
Seiten 110-114
Bild: Engelbert von Berg, Erzbischof von Köln 1185/1186-1225,
Kupferstich von Emanuel von Wehrbrun (Historisches Archiv des Erzbistums Köln)
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