Stellungnahme zur kommunalen Neuordnung

Aufnahme: 1968

Stellungnahme zur kommunalen Neuordnung

BEGRÜNDUNG
Zu dem Beschluss des Rates der Gemeinde Oberpleis vom 7. Mai 1968 über den Vorschlag des Herrn Innenministers des Landes Nordrhein-Westfalen zur kommunalen Neugliederung der Gemeinden des Landkreises Bonn und des Siegkreises und zur Bildung einer neuen kreisfreien Stadt Bonn und eines neuen Rhein - Sieg - Kreises vom 6. März 1968.

 A.
"Der Vorschlag, die sogenannten Talgemeinden (Königswinter, Ober- und Niederdollendorf) mit den Berggemeinden (Heisterbacherrott, Ittenbach, Oberpleis und Stieldorf) zu einer Gemeinde zusammenzufassen, widerspricht in wesentlichen Punkten dem Landesentwicklungsplan I, der als Grundlage für die Planungsziele dienen soll und auch den in dem Vorschlag als Planungsziel erklärten Vorhaben.

1.
Oberpleis gehört zu den ländlichen Zonen (Abschnitt 10, Ziffer 1, letzter Teilsatz, Seite 154 des Vorschlags). Im Landesentwicklungsplan I ist Oberpleis als Gemeinde mit zentralörtlicher Bedeutung ausgewiesen. Ein Zusammenschluss mit den Talgemeinden würde die beabsichtigte Entwicklung (Ziffer 2.23, Seite 7 der Allgemeinen Begründung) und damit den Ausbau der Entwicklungsschwerpunkte (2.3 Absatz 9, Seite 9) verhindern.
2.1
Gemäß § 5 GO soll das Gebiet jeder Gemeinde so bemessen sein, dass die örtliche Verbundenheit der Einwohner gewahrt und die Leistungsfähigkeit der Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Diese gesetzliche Bestimmung, die ebenfalls als eines der Planungsziele gilt und zu der die geographische Lage gegeben sein muss, wird bei der Zusammenfassung der Tal- und Berggemeinden nicht erreicht. Zwischen den Tal- und Berggemeinden liegt das Naturschutzgebiet Siebengebirge. Diese Gebirgsbarriere schließt ein städtebauliches Zusammenwachsen für alle Zeiten aus. Sie wird immer eine Trennung zwischen Berg und Tal bewirken. Diese Auffassung bestätigt auch der Regierungspräsident in seinem Vorschlag zur kommunalen Neuordnung vom 17. 5. 1967, wo es auf Seite 3 heißt, dass 'zwischen den beiden Räumen das Siebengebirge liegt und als naturräumliche Grenze wirkt. Diese Grenze hat bisher eine intensive Verflechtung zwischen den beiden Räumen verhindert'. Sie wird ebenfalls in Ziffer 5.84, Seite 162 des 'Vorschlages' bestätigt. Auch eine verkehrsmäßige Erschließung, wie sie für eine Gesamtgemeinde erforderlich ist, wird nie zu erreichen sein, weil das genannte Gebiet in Richtung Ost-West nur durch zwei Straßen verbunden ist. Eine Verbesserung ist nicht zu erreichen, da dem Bau von weiteren Straßen das Naturschutzgebiet (die Barriere) entgegensteht und selbst ein Ausbau der zwei vorhandenen Straßen auf erhebliche Schwierigkeiten stoßen wird und wesentliche Verbesserungen nicht bringen kann, wie der beabsichtigte Ausbau der L 330 zwischen Königswinter und Ittenbach gezeigt hat.
2.2
Bei einem Zusammenschluss der Siebengebirgsgemeinden würde diesem Gebilde der zentrale Mittelpunkt fehlen. In der Mitte liegt das Siebengebirgsmassiv, um das sich beiderseits die Städte und Dörfer gruppieren, ohne Verbindung zueinander zu haben. Diese naturbedingte Gegebenheit würde sich nicht beseitigen lassen. Der Zusammenschluss würde ein ständiges Gegeneinander zwischen Berg- und Talbewohnern auslösen, wenn es sich um die Unterbringung gehobener Daseinsvorsorgeeinrichtungen handelt. Es würde sich eine Berg- und eine Talpartei bilden, die den Einfluss der politischen Parteien weitgehend ausschaltete.
3.1
Durch die kommunale Neuordnung soll eine finanzielle Besserstellung der Gemeinden erreicht werden. Auch dies ist durch die vorgeschlagene Zusammenfassung nicht zu erreichen. Es ergäbe sich vielmehr eine Verschlechterung.
3.2
Bei einem Zusammenschluss würden sich die bisherigen Schlüsselzuweisungen für das gesamte Gebiet jährlich um 1 118 325,— DM reduzieren (von 1 999 261,— DM auf DM 880 936,—). Dies ergibt sich aus der Aufstellung auf Seite 157 des Vorschlages. Dieser Betrag würde also der künftigen Gemeinde fehlen, obwohl sie größere Aufgaben bewältigen soll. Darüber hinaus Muss erwartet werden, dass die Talgemeinden in absehbarer Zeit bezüglich der Finanzkraft erhebliche Einbußen erleiden, da durch die zu erwartende Finanzreform zumindest ein Teil der Gewerbesteuer fortfallen wird. (Anders ist nämlich eine Harmonisierung mit den EWG-Partnerstaaten nicht zu erreichen).
3.3
Bei einem Zusammenschluss wäre eine zentrale Verwaltung erforderlich, die auch zentral gelegen sein müsste. (Dies könnte allein aus räumlichen Gründen nie im Tale sein). Es wäre die Einrichtung eines neuen 'Zentrums' erforderlich, wie es in den Vorschlägen aus dem Jahre 1967 zur gemeindestrukturellen Entwicklung im Raum Siebengebirge (Seite 34 ff) des Instituts für Entwicklungsplanung, K. H. Tietzsch, Essen, gefordert wird. Die Errichtung eines derartigen Zentrums würde aber die Finanzkraft der beteiligten Gemeinden auf etwa 50 Jahre binden, ohne dass für alle anderen notwendigen Aufgaben Mittel bereitgestellt werden könnten.

B.
Die Ausführungen im Abschnitt 10 — Raum Königswinter — bedürfen in folgenden Punkten einer Richtigstellung bzw. Ergänzung:

Zu 4, Seite 158
Der Stadtrat von Königswinter und der Gemeinderat von Oberpleis lehnen einen Zusammenschluss von Berg- und Talgemeinden einstimmig ab. Die Gemeinderäte von Niederdollendorf und Ittenbach sind in ihrer (qualifizierten) Mehrheit ebenfalls gegen einen derartigen Zusammenschluss. Die vorgenannten Räte vertreten etwa 2/3 der für die Großgemeinde in Frage kommenden Bevölkerung. Es ist also davon auszugehen, dass innerhalb der vorgenannten Räte eine einheitliche Meinung gegen den Vorschlag besteht, was auf das Gesamtgebiet gesehen als weit überwiegende Meinung bezeichnet werden muss.

Zu 5.2, Seite 159
Eine 'zentrale Ausstrahlung' kann nur in Bezug auf den produzierenden Sektor gesehen werden. Ansonsten kann Königswinter in der neuen Gemeinde keine zentrale Stellung einnehmen, weil die Stadt am südwestlichen Ende der Großflächengemeinde liegt. Vom nordöstlichen Ort Birlinghoven nach Oberpleis sind es 8 km, nach Königswinter 18 km, vom Osten der neuen Gemeinde, dem Schulbezirk Eudenbach, sind es ebenfalls 17, von einigen Orten bis zu 20 km Entfernung bis nach Königswinter. Die Kraftverkehrslinien sind auf Königswinter nur sehr unzureichend eingestellt. Es gibt nur eine Linie von Oberpleis über Ittenbach nach Königswinter (Bundespost). Von den größeren Orten Eudenbach und Birlinghoven ist Königswinter über eine direkte Linie überhaupt nicht zu erreichen. Keinesfalls ist Königswinter ein Einkaufszentrum für das Umland, und zwar aus folgenden Gründen: Königswinter wird im Westen vom Rhein begrenzt. Auf der anderen Rheinseite liegt Bad-Godesberg, im Süden Bad-Honnef, im Osten das Siebengebirge. Lediglich im Norden besteht eine Verflechtung nach Nieder- und Oberdollendorf.

Königswinter besitzt kein Einkaufszentrum.
Die Geschäfte der Stadt sind weitgehend auf Fremdenverkehr abgestellt (Gaststätten, Andenkenartikel und dergl.). Die Einkäufe des gehobenen Bedarfs werden von den Königswinterer Bürgern und den Einwohnern der Nachbargemeinden Nieder- und Oberdollendorf, die als einziges 'Umland' übrig bleiben, im verkehrsgünstig nahegelegenen Bonn getätigt. Seit Bestehen der Realschule in Oberpleis besuchen nur noch wenige Schüler der Berggemeinden die Realschule in Königswinter. Das gleiche wird eintreten, wenn in Oberpleis das vorgesehene Gymnasium eingerichtet ist. Darüber hinaus ist festzustellen, dass aus dem Raum Oberpleis-Stieldorf (fast 1/2 der vorgesehenen Gemeinde) nur sehr wenige Schüler nach Königswinter gehen, sondern überwiegend nach Norden {Bonn, Beuel, Pützchen, Siegburg).

Zu 5.5, Seite 159
Die Vorstellung der Landesplanung ist, dass die Berggemeinden als Aufnahmegebiet fungieren sollen. Hierzu ist festzustellen, dass die Gemeinden des Amtes Oberpleis und auch, die Gemeinden Ittenbach und Heisterbacherrott den Bevölkerungsüberschuss der Rheingemeinden und auch des Raumes Bonn bisher aufgenommen haben und künftig auch weiterhin aufnehmen werden. Dafür ist aber ein gemeindlicher Zusammenschluss mit den Rheingemeinden  aus denen nur ein ganz geringer Zuzug erfolgt nicht erforderlich. Wenn eine „Vergrößerung" des Aufnahmegebietes aus dem hier aufgeführten Grunde erforderlich sein müsste, dann könnte dies nur in Richtung Bonn erfolgen; denn aus diesem Raum kommt der ständige 'Siedlungsdruck'.

(Zuzug aus dem Bonner Raum in der Gemeinde Oberpleis
1967: .    145 Einwohner,
aus den Rheintalgemeinden: .... 26 Einwohner)

Zu 5.6, Seite 160
Die Ausführungen, dass 'eine wirtschaftliche Entwicklung in größerem Umfange nicht zu erwarten sei', stehen im Widerspruch zu den Ausführungen in Ziffer 5.9, Absatz 4, wonach 'nach dem Bau der Südtangente mit Anschluss im Raum Stieldorf sich hier die Standortbedingungen für industrielle und gewerbliche Ansiedlungen wesentlich verbessern werden und diese Entwicklungsschancen im Interesse einer Verbesserung der wirtschaftlichen Grundlagen für das Gesamtgebiet der neuen Gemeinde erhalten bleiben müssen'. In der Abwässerbeseitigung ist Oberpleis insoweit schon besser als die Rheingemeinden gestellt, als in diesem Jahr mit dem Bau einer Kläranlage, die auch die Abwässer der anderen Berggemeinden verkraften kann, begonnen wird, während sich die Talgemeinden — trotz ihrer hohen Finanzkraft — hierüber schon seit Jahren ohne Erfolg um eine gemeinsame Kläranlage bemühen. Die Feststellung, dass „Oberpleis zwar ein Freibad, aber kein Lehrschwimmbecken besitze, kann nur als 'tendenziös' angesehen werden. Denn welche Gemeinde im Neuordnungsraum besitzt schon ein Freibad, geschweige ein Lehrschwimmbecken. (7 von 87, ohne dass es bei den anderen auch nur erwähnt wurde). Auch dürften der Errichtung eines Lehrschwimmbeckens keine besonderen räumlichen oder finanziellen Schwierigkeiten entgegenstehen. Die Errichtung eines Altenheimes und von Gemeindepflegestationen war nicht erforderlich, weil diese Aufgaben bisher von konfessioneller Seite (kath. Ordensschwestern) in ausreichendem Maße wahrgenommen wurden. In Stieldorf (Amt Oberpleis) befindet sich ein Altersheim. In Oberpleis wird in diesem Jahr noch eine Landkranken-Pflegestation eingerichtet, die das gesamte Gemeindegebiet betreut. Die Feststellung, dass „eine gleichmäßige Versorgung in der Grundausstattung für das Gesamtgebiet nur möglich ist, wenn die Wirtschaftskraft des Rheintales auch den Höhengebieten zukomme", trifft nicht zu. Hierzu wird auf die unter Abschnitt A, Ziffer 3 dieser Begründung geschilderte finanzielle Auswirkung hingewiesen.

Zu 5.7
Es trifft zu, dass die Errichtung eines Gymnasiums von der Gemeinde zurzeit finanziell nicht getragen werden kann. Für solche Fälle ist aber die Einrichtung eines staatlichen Gymnasiums möglich. Auf einen entsprechenden Antrag hin hat der Herr Kultusminister des Landes Nordrhein-Westfalen mit Erlass vom 11. 10. 1967 die Errichtung eines staatlichen Gymnasiums in der Gemeinde Oberpleis als besonders dringlich vorgemerkt. Oberpleis besitzt eine leistungsfähige Verwaltung, die durch den Zusammenschluss keine Verbesserung erfahren würde. Eine Zusammenfassung in Königswinter würde dem weitaus größten Teil der Bevölkerung eine Schlechterstellung bringen. Dem könnte auch nicht durch Errichtung von Nebenstellen was einer gewissen Dezentralisierung gleichkäme spürbar abgeholfen werden. Der Feststellung, dass ein Zusammenschluss der Bevölkerungsentwicklung entgegenkäme, kann nicht zugestimmt werden. Wie schon bei 5.5 festgestellt, kommt der überwiegende Zuzug nicht aus den Rheingemeinden, sondern aus dem Bonner Raum.

Die engen Beziehungen zum Rheintal treffen überwiegend nur für die Gemeinden Ittenbach und Heisterbacherrott zu. Die aus dem Jahre 1961 stammenden Zahlen haben sich erheblich verschoben, weil wie schon mehrfach ausgeführt ein immer stärker werdender Zuzug aus dem Bonner Raum oder aber von Personen, die im Bonner Raum ihrer Beschäftigung nachgehen, erfolgt. Auch ist zu beachten, dass die Gemeinden Heisterbacherrott und Ittenbach nur 1/5 der für den Zusammenschluss vorgesehenen Berggemeinden darstellen. Von den Berufspendlern der gesamten Berggemeinden sind weitaus mehr im Bonner-Siegburger Raum als in den Rheingemeinden beschäftigt. Dieses Verhältnis wird sich in Zukunft infolge des Siedlungsdruckes aus Bonn noch verstärken. Darüber hinaus wird sich die Zahl der Pendler zum Rheintal hin immer mehr verringern, weil die Industrie im Tal keine großen Ausweitungsmöglichkeiten hat, während in den Berggemeinden eine wesentliche Steigerung zu erwarten ist (Hinweis auf Ziffer 5.9 des Vorschlags).

Zu 5.81
Das Siebengebirge wird immer eine nur schwer überwindbare Schranke darstellen. Die beiden vorhandenen Straßen reichen für eine 'Verbindung' nicht aus. Eine wesentliche Verbesserung ist nicht zu erreichen (Hinweis auf Abschnitt A 2.1 der Begründung).

Zu 5.82
Wenn man unter Berücksichtigung der derzeitigen öffentlichen Verkehrsbedingungen von größeren Orten des Amtsbezirks Oberpleis (Eudenbach, Berghausen, Birlinghoven, Rauschendorf, Bockeroth) für eine Fahrtstrecke nach Königswinter ca. 2 Stunden benötigt, kann von einer ausreichenden Erschließung wohl nicht mehr die Rede sein. Ebenso nicht von der „Feststellung", dass das künftige Zentrum von den Randgebieten aus 'gut' erreicht werden könne.

Zu 5.84
Die anerkannte Tatsache, dass Berg- und Talgemeinden nie 'zusammenkommen' werden, spricht im Gegensatz zu dem 'Vorschlag' eindeutig für eine Trennung der Berg- und Talgemeinden, um so mehr, als gleichzeitig ausgeführt wird, dass die vorgesehenen 'Teilbereiche' die Grundausstattung des Typs A erhalten sollen und müssen (innerhalb ihres Teilbereichs!). Es würde hier also ein unnötiger Aufwand entstehen, wenn man in einer Gemeinde getrennt einmal die Einrichtungen des Typs B und zum anderen zweimal diejenigen des Typs A schaffen müsste! Dies würde jeder vernünftigen finanziellen und wirtschaftlichen Überlegung widersprechen. Hier zeigt es sich klar, dass eine Trennung der Berg- und Talgemeinden große Vorteile für alle Beteiligten  bringen würde.

Zu 5.9
Der Feststellung, dass eine organische Entwicklung des Gemeindegebietes von Stieldorf und eine sinnvolle Einfügung in die städtebauliche Planung nach den örtlichen Verhältnissen bei einem Anschluss von Stieldorf nach Beuel nicht möglich ist, wird zugestimmt. Das Argument 'der Unmöglichkeit einer organischen Entwicklung wegen der örtlichen Verhältnisse' trifft aber in noch verstärktem Maße bei dem Zusammenschluss von Berg- und Talgemeinden zu.

C.
Der vom Rat der Gemeinde Oberpleis gewünschte Zusammenschluss der fünf Berggemeinden entspricht im wesentlichen dem Vorschlag des Herrn Regierungspräsidenten. Er befindet sich ebenfalls in weitgehender Übereinstimmung mit dem Landesentwicklungsplan I vom 28. 11. 1966 und dem Vor-schlag der Landesplanungsgemeinschaft Rheinland für die Gliederung des Planungsgebietes in Versorgungsbereiche. Er hätte gegenüber dem Vorschlag des Herrn Innenministers erhebliche Vorteile.

1.1
Die Berggemeinden bilden eine geographische und landschaftliche Einheit mit ländlichem Charakter. Sie gehören alle zum Einzugsgebiet des Pleisbaches und stellen ein einheitliches Entwässerungsgebiet dar.

1.2
Das Gebiet ist durch die in südnördlicher Richtung verlaufenden L 143 und L 314 sowie die in ost-westlicher Richtung verlaufenden L 330 und L 331 verkehrsmäßig gut erschlossen. Es besitzt zur Zeit 2 Auffahrten zur Bundesautobahn (Rottbitze und Ittenbach). Nach Fertigstellung der Südtangente, die noch eine Verbesserung der verkehrsmäßigen Erschließung bringen wird, kommt in Birlinghoven noch eine weitere Auffahrt hinzu. Die einzelnen Orte innerhalb dieses Gebietes sind sehr gut zu erreichen.

2.1
Die Berggemeinden hätten die einheitliche Aufgabe, innerhalb ihres Gebietes für eine weitere Entwicklung der Industrieansiedlung zu sorgen und die Wohnbebauung zu fördern. Weiterhin wäre die kontinuierliche Förderung des Fremdenverkehrs, vornehmlich in den Siebengebirgsorten, sicherzustellen.

2.2
Die Bewässerung des größten Teiles des Gebietes wird von einem kommunalen Wasserbeschaffungsverband (Thomasberg) sichergestellt. Eine Ausdehnung auf das gesamte Gebiet (Aegidienberg, Ittenbach) ist ohne Schwierigkeiten möglich.

2.3
Für die einheitliche Entwässerung bietet sich das Pleistal geradezu an. Die bisherigen Einrichtungen, soweit sie nicht schon 'integriert' sind (Heisterbacherrott), können ohne Schwierigkeiten untereinander verbunden werden."

Quelle
Siebengebirgs-Zeitung Nr. 22 vom 01.06.1968
Zur Verfügung gestellt von
Friedrich Müller
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Kommunales Presseberichte Presseberichte 1 (bis 1989)
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