Hand- und Spanndienst-Heranziehungsbescheid 1948

Aufnahme: 1949

Hand- und Spanndienst-Heranziehungsbescheid 1948

Hand- und Spanndienste, zeitgemäßer auch (verpflichtende) Gemeindedienste genannt, sind Naturaldienste zur Verminderung barer Gemeindeabgaben. Die Dienste verpflichten die Gemeindebürger zu bestimmten körperlichen Arbeiten, die unter dem historischen Begriff Frondienst zusammengefasst werden können. Sie beruhen in Deutschland auf dem Preußischen Kommunalabgabengesetz vom 14. Juli 1893.[1]

Hand- und Spanndienste bei Wikipedia siehe Link unten.

Quelle
Der Amtsdirktor - Gemeinde Oberpleis Hand- und Spanndienste bei Wikipedia
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