Aufnahme: 1949
Hand- und Spanndienst-Heranziehungsbescheid 1948
Hand- und Spanndienste, zeitgemäßer auch (verpflichtende) Gemeindedienste genannt, sind Naturaldienste zur Verminderung barer Gemeindeabgaben. Die Dienste verpflichten die Gemeindebürger zu bestimmten körperlichen Arbeiten, die unter dem historischen Begriff Frondienst zusammengefasst werden können. Sie beruhen in Deutschland auf dem Preußischen Kommunalabgabengesetz vom 14. Juli 1893.[1]
Hand- und Spanndienste bei Wikipedia siehe Link unten.
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