Aufnahme: 1935
Aus der Geschichte der Pfarre Oberpleis
Von Zeit zu Zeit sollen fortan im Kirchenblatt Mitteilungen aus der Geschichte der Pfarre Oberpleis erfolgen. Jedoch nicht in geschichtlicher Reihenfolge. Es sind vielmehr Mosaikstücke, die von überall her zusammengesucht und im Kirchenblatt gesammelt werden. Sie bilden die Vorarbeiten eine später zu schreibende Geschichte Pfarre.
Das Handbuch der Erzdiözese Köln berichtet:
Der Kirche in Oberpleis wird im Jahre 948 von Erzbischof Wichfried Sprengel als Zehntbezirk bestätigt. In den in die Jahre 1066—1075 fallenden Stiftungsurkunden der Abtei Siegburg führt Erzbischof Anno unter den der Abtei zugewiesenen Orten auch- Oberpleis auf. Die Stiftung der Abtei Siegburg wurde am 5. Oktober 1066 von Papst Alexander II. und am 8. Oktober 1069 von Kaiser Heinrich IV. bestätigt Von da ab unterstand die Kirche von Oberpleis mit ihren Einkünften und Zehnten der Abtei Siegburg, welche bald schon in Oberpleis eine Propstei gründete, die in einer Urkunde des Erzbischofs Friedrich von Köln vom 6. Januar 1121 erwähnt wird. Während bisher die Abtei Siegburg nur Patronin der Pfarre Oberpleis gewesen war, wurde die Pfarre 1206
durch Erzbischof Bruno III. von Köln der Abtei einverleibt.
Seit 1248 war der Siegburger Propst von Oberpleis zugleich auch Pfarrer. Um die Mitte des 12. Jahrhunderts fand der Neubau der Propsteikirche und des Klosters statt, von dem Turm, Langhaus, Krypta und ein Kreuzgangflügel herrühren. Chor und Querschiff gehören dem Anfang des 13. Jahrhunderts an. 1615 wurde die Propstei bei dem Kampf um Siegburg geplündert. 1703 erfolgte wiederum eine Plünderung durch französische Truppen Der Propst starb in Gefangenschaft. Die 948 schon erwähnte alte Pfarrkirche, welche neben- der Propsteikirche
(jetzige Kirche) lag, wurde, nachdem die Propsteikirche 1803 bei der Säkularisation ihrer Bestimmung als Klosterkirche entzogen und der Gemeinde als Pfarrkirche überwiesen war niedergelegt. Über diese alte Kirche ist nichts weiter bekannt. Oberpleis hat seinen Namen von dem Bach Pleis, der auf der Höhe bei Aegidienberg entspringt und Oberpleis und Niederpleis durchzieht bis zur Mündung in die Sieg. Von dem Bach führten die beiden Pfarreien in ältester Zeit unterschiedslos den Namen Pleis (oder Bleisa), und standen unter dem gemeinsamen Patronat des Cassiusstiftes in Bonn, später der Abtei Siegburg.
Oberpleis gehört zum sogenannten Auelgau.
Dieser Name kommt schon 882 als Aualgave, 922 als pagus Avalgavensis, 966 als pagus Auulgouui, 1068 Auelgowe usw. vor. Die Grenzen des Auelgaues stießen im Süden an den Engersgau bei Linz, an den Niederlahngau, östlich an den Haigergau und Westfalen, nördlich an den Deutzergau„ westlich an den Rhein. Der Auelgau führt den Namen von den vielen Ortschaften „Auel" in der Sieggegend, welche eben deshalb auch schlechthin „die Auel" genannt wird.
Das Wort Auel mit seinen Abweichungen in Aul, Oul, Ol, UI, Eul, und Uel gleich „Topf" ist durch die Töpfereien zu deuten, wodurch Siegburg und seine Umgebung im Mittelalter zu einer gewissen Berühmtheit gelangt ist. Die Aulgasse in Siegburg war die Niederlassung der Töpfer. Im Nassauischen sind noch heute die Töpferwarenhändler als Aulehändler bekannt. Unter den Hügeln des Siebengebirges erhebt sich einer, der die ganze weite Ebene des Auelgaus beherrscht, von dem die Geschichte erzählt, daß er der höchste der Sieben, des Gaues Mal- und Dingstätte gewesen sei. Mit Recht hat er denn auch den Namen Auelberg erhalten. Heute sagt man Ölberg und denkt kaum an die Herkunft des Namens. Drei Burgen beherrschten zur fränkischen Zeit den Auelgau: Siegburg, Blankenburg und die Auelburg. Auf dem Gipfel des Ölberges findet man noch spärlich Überreste einer längst verfallenen Burg. Keine Urkunde spricht von ihr.
Als die Löwenburg, Wolkenburg und Drachenburg erstanden, war die Auelburg schon ein Trümmerhaufen. Von den Gaugrafen des Auelgaus sind nur die letzten bekannt. Es waren: Hermann um 948, Everhard um 966, Gottfried um 970. Mit letzterem scheinen das Geschlecht der Graugrafen des Auelgau ausgestorben zu sein. Ihre Nachfolger waren die Grafen von Sayn. Bei dem Aussterben des Grafen-geschlechtes des Auelgaues wurde die Grafschaft zwischen 970 und 996 dem Pfalzgrafen von Niederlothring übertragen. Aus dieser Zeit stammt die erste Erwähnung unserer Pfarre, nämlich aus dem Jahre 948.
Oberpleis gehörte zum Amte Blankenberg, war aber der Gerichtsbarkeit des Abtes von Siegburg und seines Vogtes unterworfen. Amt Blankenberg und Löwenburg waren den Grafen von Sayn und später ihren Erben aus dem Hause Heinsberg zuständig. Diese hatten bei Oberpleis eine Festung (Burg) errichtet, welche bis 1268 bestanden hat, dann aber, als sie dem Grafen von Berg gefährlich erschien, nach Übereinkunft zerstört wurde. Am 18. Februar gedachten Jahres erneuert Graf Theodorich von Heinsberg mit Adolf von Berg den Vertrag seines Vorgängers, des Grafen Heinrich von Sayn, mit Heinrich von Limburg, Grai von Berg, dessen Inhalt
folgender war.
Theodorich erklärte: „Es ist verordnet worden, daß wir unsere bei Pleis errichtete Festung mit ihren Gräben und allen ihren Wehren von Grund aus zerstören sollen, und weder wir noch unsere Brüder oder Erben sie herstellen, noch leidlich eine andere, dem Lande (des Grafen vom Berg) näher gelegene als die jetzigen zu Blankenberg und Löwenberg erbauen werden."
Der Zusammenhang des Textes läßt durchblicken, daß eine Befehdung der Parteien vorhergegangen war. Denn es war zugleich stipulirt, daß die bergischen Untertanen, welche in der Bergfeste zu Blankenberg und anderwärts aufgenommen und zurückgehalten worden, dem Adolf von Berg mit allen ihren Gütern und Sachen frei und unbehindert ausgeliefert werden und fürderhin keine Aufnahme mehr in den Blankenbergischen Besitzungen finden sollten.
Patronat und Zehnten der Kirche zu Oberpleis waren im Besitz des Bonner Cassiusstiftes bis 1064, wo Erzbischof Anno diese Rechte der Abtei Siegburg übertrug. Derselbe erklärte: „Wir haben der Kirche (in Siegburg) die Pfarrkirche in „Bleisa“ geschenkt mit dem Dotalmansus und Zehnten, welche wir durch Tausch von den Bonner Canonikern erworben haben; dafür haben wir ihnen die von Bischof untergebene Custodie in Bonn übertragen mit der Maßgabe, daß der Propst (zu Bonn), welcher bisher von derselben ausgeschlossen war, in Zukunft Custos und Propst zugleich sein soll."
Die neue Ordnung war Veranlassung zu langwierigen Mißhelligkeiten, indem die Bonner Stiftsherrn sich in ihren Rechten und Einkünften benachteiligt glaubten und ihre Klage „zu den Ohren des Papstes" gelangen ließen. Sogar durch Erzbischof Bruno 11. wurde der Streit im Jahre 1132 dahin geschlichtet, daß die Abtei im Besitze der Pfarreien Oberpleis (und Hennef) verbleiben, hingegen das Cassiusstift außer der Custodie noch eine Barzahlung von 60 Mark Silber und einen Mansus zu Romersdorf, der 5 Schillinge entrug, erhalten solle. Dieses letztere Besitztum bestätigt Papst Innocenz II. dem Cassiusstift und spricht es frei von jeder weltlichen Auflage, 1133 den 26. Mai.
Der erwählte Erzbischof Bruno III. bestätigte im Jahre 1191 der Abtei Siegburg zur Belohnung für die „in schwerer Zeit der römischen Kirche bewährte Treue“ und zur Entschädigung für erlittene Verluste das Patronatsrecht pleno jure mit sämtlichen Einkünften, was gleichbedeutend ist mit der vollständigen Incorporation.
Die Bestätigung des Papstes Innocenz III. folgte im Jahre 1206. Die päpstliche Urkunde bringt ein neues Moment in die Geschichte der Pfarre, indem sie die von der Abtei Siegburg in Oberpleis errichtete Propstei erwähnt. Der Papst erklärt: „Nachdem unser geliebter Sohn, (der erwählte Erzbischof Bruno III.) zu Köln, in Erwägung, daß euer Kloster (die Abtei Siegburg) durch viele Drangsale und Verluste (von Feinden umringt) heimgesucht wird, zur Erleichterung euch die Pfarrkirchen bei den abteilichen Zellen zu Oberpleis und Zülpich auf Gottes gütigen Antrieb) überwiesen hat, so bestätigen wir diese Übertragung nach Inhalt der authentischen Urkunde desselben und bekräftigen, sie vermöge unserer apostolischen Gewalt mittels gegenwärtigen Schreibens. Gegeben zu Florenz, am 18. Juni, im 9. Jahre unseres Pontificates (1206)
Fast mit denselben Ausdrücken erneuert Papst Honorius III. (1216 bis 1227) die Bestätigung seines großen Vorgängers am 24. Mai 1223. Erzbischof Konrad von Hochstaden erweitert diese Gerechtsame, indem er der Abtei Siegburg anheimgibt, die Seelsorge der Pfarrei Oberpleis ausschließlich durch Siegburger Conventualen zu bewirken. „Mit freudiger Zustimmung," schreibt derselbe, „kommen wir den Wünschen des in Christo geliebten Abtes und Convents von Siegburg entgegen und genehmigen, daß der zeitige Abt an den Klöstern von Pleis und Zülpich, welche
der Kirche zu Siegburg durch alte Einrichtung untergeben sind und an welchen der Abt das Patronatsrecht besitzt, einige Brüder, die er für tauglich und gut erkennt, anstellt, und daß es nicht notwendig ist, einen Auswärtigen zur Verwaltung der Pfarre zu präsentieren; sowie auch, daß die Einkünfte der Kirche zum gemeinsamen Nutzen der Brüder zu Siegburg verwendet werden, nach Abzug der notwendigen Auslagen für die diensttuenden Brüder an den genannten Pfarreien vorbehaltlich unserer und des Achidiakons.
Der Bonner Propst wollte das erweiterte Recht des Abtes nicht anerkennen und investirte, als die Pfarrstelle zur Erledigung kam, einen Weltgeistlichen Konrad; bald aber erfaßt ihn die Reue über das eingeschlagene Verfahren, und er widerrief dasselbe als den erzbischöflichen päpstlichen Indulten widersprechend, und nahm die vollzogene Investitur des Konrad als ungültig zurück, 1247.
Das Resultat sämtlicher Erlasse und Verhandlungen faßt Erzbischof Konrad durch Urkunde vom 18. März 1248 zusammen. Er bestätigt dem Abt von Siegburg das volle Patronat mit Ausschluß jeder anderen Dazwischenkunft oder Mitwirkung bei der Präsentation und Einführung eines Pfarres an den Klosterkirchen zu Pleis und Zülpich; nach dem Ermessen des Abtes kann die Seelsorge durch Brüder aus Siegburg ausgeübt werden. Der Archidiakon zu Bonn war demzufolge bei der Investitur an die Person des vom Siegburger Abt Ernannten gebunden.
Propstei zum hl. Pankratius.
Die Propstei zu Oberpleis ist eine Schöpfung der Abtei Siegburg, kann also erst nach Gründung der letzteren im Jahre 1064 ins Leben getreten sein. Vom hl. Anno wird sie in keiner Urkunde erwähnt, wiewohl es im Falle ihres Bestehens an Veranlassung bei Aufzählung der abteilichen Güter nicht gefehlt hätte. Dasselbe gilt vom Erzbischof Hildorf, Anno's Nachfolger. Nun behaupten einige die Propstei sei bereits von Erzbischof Wichfried im Jahre 944 gestiftet worden und berufen sich dafür auf eine Urkunde im Staats-Archiv zu Düsseldorf. Allein aus bester Quelle wird versichert, daß eine solche Urkunde nicht existirt.
Die erste Erwähnung der Propstei geschieht durch Erzbischof Friedrich I. am 6. Januar 1121. Derselbe erklärt nach Vorgang des Abtes Cuno, daß der Propst eine Mark zu zahlen hat als Ersatz für die Pacht eines Hofes, welche früher zum Einkommen des Abtes gehört hatte.
Papst Lucius nennt Oberpleis unter den Propsteien (Cellen) in seinem Schutzbrief der Abtei Siegburg vom 18. November 1181. Von dieser empfing die Propstei ihre Organisation nach der Regel des heiligen Benedikt, eine Dotation aus dem Zehnten und anderen Einkünften der Pfarrkirche zu Oberpleis, den Propsthof mit der Grundherrschaft und Lehnshoheit über die Wahldungen. Außerdem ist der Propsthof zu Dollendorf zu nennen. Über spätere Erwerbungen berichtet folgende Urkunde:
Erzbischof Engelbert der Heilige nimmt die Propstei in seinen besonderen Schutz und zählt deren Erwerbungen 1218 auf:
„Im Namen der heiligen und unzerteilten Dreifaltigkeit. Da das Kloster des hl. Pankratius, Pleysa benannt, uns durch vorzügliche Liebe und Sorgfalt verbunden ist, so nehmen wir die Güter desselben, die in verschiedenen Orten unserer Diocöse zerstreut liegen, und welche unser geliebter Sohn Propst Gerhard und seine Vorgänger zu ihrer Präsenz besessen haben, unter des hl. Petrus und unseren Schutz. Von diesen sind einige neu erworbene besonders zu nennen, nämlich: 2 Mansen, gekauft von Ludwig von Limersdorf, jährlich zahlend 12 kölnische Schillinge und 2 Talent Wachs, der eine in der Pfarre Uckerath, der andere in Geistingen; ein Hof zu Kurscheid, gekauft von Erhelm von Hanef (Hennef); ein Hof, gekauft von Friedrich Hain, in Ulenberg gelegen, zahlt jährlich 6 Schillinge; ein Gut gekauft von Gottfried Lerse in Derenbach, zahlt 6 Schillinge; ein Gut von Heinrich von Busch, zahlt der Kirche 12 Denare; ein Hof in Buseroth, gekauft von Ritter Dudo von Menden, zahlt 6 Schillinge und Malter Weizen; ein Hof des Godebert in demselben Ort, zahlt eben so viel; Güter in der Pfarre Ukerath, gekauft von Theoderich genannt Kleriker, zahlen 8 Schillinge; ein Höfchen zu Gratzfeld, zahlt 13 Denare; ein kleines Hofgut zu Berghausen gekauft v. Heinr. v. Pleis, zahlt 2 Schillinge; ein Hofgut gekauft von Heribord von Weiler und dessen Bruder Heinrich und der Hof Konrads, gekauft von Marquard; Aecker in derselben Pfarre, gekauft von Rychwin Ritter von Zudendori (Zündorf) samt ihren Zehnten; Güter des Sebert von Pleis gekauft, zahlen der Kirche 111 Schillinge; eine Wiese von Gerlach, einem Hörigen, der Kirche übertragen, zahlt 2 Denare; Aecker von dem Bauer rusticus) Leo, zahlen 2 Denare; die Wiese Bertrams und der Acker „Suender„ (Sonder) zahlen 4 Schillinge und ein Talent Wachs; der Hof zu Bellinghausen, gekauft von Arnold von Eitorf, zahlt jährlich 3 Schillinge; ein Haus in Siegburg, gekauft von Nikolaus für 30 Mark.
Alle diese Güter sind frei von Steuerauflage und Vogteirecht und sollen es nach des Erzbischofs Willen auf ewige Zeiten bleiben.
Erzbischof Engelbert der Heilige zählt im Jahre 1218 die Erwerbungen der Propstei auf.
„Wir genehmigen ferner, daß unser Burgmann (castellanus) Johann von Wolkenburg sein Recht, von dem Propst Leuchter und Wachslichter zu empfangen, mit Zustimmung seiner Gattin Elise und der Kinder in unserer Gegenwart zu Pleis zu ihrem und ihrer Eltern Heil nachgelassen hat. Auch hat Propst Gerhard und die Brüder zu Pleis sich von dem Abt Gottfried und dem Convent zu Siegburg von gewissen Dienstleistungen für zehn Mark und zehn Schilling losgekauft. Von allen vorstehenden gekauften und losgekauften Gütern hat der zeitige Propst dem Convent 5 Mark und 7 Schillinge kölnischer Währung und ein Fuder besten Weines zu liefern."
Die Propstei hatte nach dem liber valoris einen Zehntbeitrag von 6 Mark zu entrichten."
Abt Theodorich von Siegburg verkauft Güter bei Siegen, der Propstei in Oberpleis zugehörig, dem Grafen Heinrich von Nassau, 1309 den 22. Januar. Im Jahre 1487 erwarb die Propstei von Ludwig von Rott eine Mühle zu Oberpleis gegen eine Rente von 7 Malter Korn, und auf St. Markustag 1489 die Gerechtsame des Bonner Cassiusstiftes an dem Besuch „dat Heynchen" im Kirchspiel Oberpleis gegen acht Morgen zehntfreier Länderei im Weilerfeld und gegen Verzicht auf eine Zinsgerechtigkeit von einer in den Bonner Capitelshof zu Wahlfeld hörigen halben Weidgewald.
Gerechsame der Propstei.
Der Propsteihof neben der Propstei besaß die Grundherrschaft von Oberpleis und war Sitz des Schöffengerichtes. Das Weistum erkennt den Propst als Lehnsherrn. Die Lehnsgüter wurden nach dem Tode des Inhabers auf dessen Erben wo nicht freiwillig übernommen so zwangsweise durch den Schultheißen mit Zuziehung des Amtsknechtes übertragen. Die Scheffen waren verpflichtet, auf Einladung des Propstes durch den Gerichts-boten zu den Sitzungen auf dem Propsthofe zu erscheinen und im Falle des Ausbleibens eine Geldstrafe zu erlegen.
Der Propst bestimmte Maß und Gewicht für den geschäftlichen Verkehr, empfing die „Gülden" und Pacht von den Lehnsgütern, eine Kopfsteuer vom Rheinamt, „Holzhohn" Haferrenten und Bannwein. Der Wein geht so weit und breit, als das Kirchspiel von Pleis. Drei Mal des Jahres, nach Ostern, Pfingsten und Christmessen, wann der Glockenklang „angeht zu den hohen Missen", darf binnen 14 Tagen niemand zapfen; während dieser Zeit steht dem Propst allein das Recht des Weinzapfs zu. Zuwiderhandelnde zahlen dem Propst für jeden Fall eine Brüchte von fünf Mark.
Auf Kirmes und viel Hochzeiten setzt der Propst mit Schultheiß und Scheffen das Weinmaß fest, an welches sich die Wirte zuhalten haben. Im Falle, daß ein Lehnmann stirbt, und die hörigen Güter, seien es „Hafer(even), Haich, Pflug, Achsicheln und geveswein" dem Propst nicht angegeben würden, so werden die betreffenden Erben von den Scheffen als meineidig erklärt. Wie diese so werden auch alle andern Veruntreuungen der Hofgüter durch Pfändung geahndet, bis der Schaden dem Propst vollständig compensirt ist.
Ein zweites Weistum, des Markengedings vom 2. Oktober 1553, erkennt den Propst „für einen Dynckheren und lehenheren des Waldes und unsern genedigen Herrn (Herzog von Berg) nur einen schyrmheren. Am genannten Tage hat der würdige Herr Daniell Kreckebeck, genannt Beek, Propst zu Oberpleis, ein Markengeding gehalten in Bywesen „der Gemanden" mit Namen Johann von Bellekusen (Bellinghausen) Schultheiß, Tiell zu Overpleiß Amtsknecht, Nolde von Wellesberg, Tiell von Honerberg, Ailbrecht von Kypenhain und Goddert von Nonenberg,
und der andern Marker allesamt.
Der Propst stellt die Rechtsfragen; darauf haben die Gemanden erkannt, der Propst möge so viel Schweine vor St. Johann, als er auf seinem Hofe (up syner mysten) gezogen hat und sein Bedarf erfordert, auf die Eicheltrifft schicken und, falls er nicht so viele gezogen hat, alsdann soll er mit Rat der Gemanden so viele Schweine ankaufen, als für seine Küche (Hier ist wohl zumeist auf den Bedarf für das dem Propst untergebene Personal im Kloster, Brüder und Diener zu denken) nötig sind und nicht mehr; Wenn die Eichelmast vorbei und die Gemeinde-Marker mit ihren Schweinen abgezogen wären und noch Eicheln im Walde verblieben, so soll der Propst mit Rat der Gemanden die Trifft noch ferner benutzen. Demnach hat der Propst gefragt, was der Marker Gerechtigkeit sei. Darauf haben die Gemanden gesprochen: Wenn es Eicheln gibt so mag jeder Marker vor St. Johann die Schweine in den Wald treiben, die er auf seiner „Mysten" gezogen hat, und keine andere, es sei denn das ihm seine Schweine „gestorben wären", alsdann möge er mit Rat der Gemanden nach Notdurft mit Gnaden" in den Wald treiben.
Wenn über die gewöhnliche Zahl (24) Schweine aufgetrieben werden, so wird dem Propst eine Abgabe gezahlt (dymgelt) und zwar von jedem Schweine, welches acht Mark wert ist, zahlen die rechten (im Bezirk ansässigen) Marker neun Heller, ist es sechzehn Mark wert, drei Schillinge, auswärtige (weyde) Marker sollen das Doppelte geben. Als „ein Marker Erbe" soll man jährlich fünf Wagen Holz fällen und für zwei „weyde" Marker sechs Wagen. Kann die Mark das nicht leiden soll man weniger geben.
Auch das Kloster Bödingen war an der Schweintrifft beteiligt. Als der Propst auf dem Markgeding die Gerechtigkeit desselben fragte, entstand eine längere lebhafte Debatte zwischen den Gemanden und dem Prior von Bödingen über die Zahl der zu mästenden Schweine, sowie darüber, ob das Kloster nur selbst die Schweine, sowie darüber, ob das Kloster nur selbstgezogene oder auch angekaufte Schweine auf die Trifft zu schicken berechtigt sei. Nachdem von beiden Seiten unter Vorführung von Zeugen gestritten, ist der Prior, als die allgemeine Erregung den höchsten Grad erreicht hatte, erfolglos aus der Sitzung abgetreten und von dannen gezogen. Eben so resultatlos schließt das Weistum.
Nach den Erkundigungen von 1555 hatte mein gnädiger Herr, der Herzog von Berg, zu der noitturfft ein oder zwei (Loos) Bauholz. „Der Pleisbach gehört meinem gnädigen Herrn, und wird alle Jahre verboten, (darin) zu fischen, jedoch fischen der Propst zu Pleis und das Haus Niederwich. (Niederwich heißt heute Niederbach.) (Anmerkung: Waren das nicht herrliche Zeiten?)
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