Aufnahme: 2022
Prügel statt Pädagogik
Einst galt sie als unerlässlich: die körperliche Züchtigung von aufsässigen oder faulen Schülern, zum Beispiel mit dem Rohrstock. Einblicke in das Schulwesen anno dazumal.
Gottseidank war es für deutsche Kinder und Jugendliche eine reine Formsache: Am 15. Juni 2008 hat der Europarat in einem Regulativ förmlich festgelegt, dass in der EU die Prügelstrafe an Kindern zu Hause oder in der Schule verboten ist. Was Kindern und Jugendlichen heute fremdartig vorkommt, war noch bis Mitte des 20. Jahrhunderts an Deutschlands Schulen gang und gäbe.
Das letzte Mittel
Bei einer geregelten Lehrerausbildung wurde angeordnet, dass die körperliche Züchtigung nur in Ausnahmefällen und als letztes Mittel angewandt werden durfte. In der Praxis sollte der Lehrer also nur zum Rohrstock greifen, wenn ein Fall von „frechem Widerstand, Rohheit oder Unsittlichkeit“ vorlag. Allerdings hielten sich manche Lehrer häufig nicht daran und straften nach Gutdünken. In einem preußischen Ministerialerlass aus dem Jahr 1900 hieß es: „Lehrer und Lehrerinnen müssen jede vollzogene Züchtigung nebst einer kurzen Begründung ihrer Notwendigkeit in ein Strafverzeichnis eintragen." Dieses Verzeichnis muss auf Verlangen bei der Visitation durch den Schulleiter oder Schulrat vorgelegt werden.“
In den Schulchroniken einiger Siebengebirgsgemeinden wird berichtet, dass um 1835 Lehrer in einem Raum acht Schuljahre unterrichten mussten. Die Zahl der Kinder betrug dabei schon mal über 80 Schüler. In einem Archiv einer Ahrgemeinde im Kreis Neuenahr befindet sich der Lebenslauf eines Lehrers, in dem es unter anderem heißt: „Fortgesetzte oft schwere Krankheiten in der Familie sowie die Anforderungen starker einklassiger Schulen, bis zu 93 Kinder, hatten meine Nerven ruiniert, weshalb meine Versetzung in den Ruhestand erfolgte. Heute freue ich mich, wiederhergestellt zu sein.“ Besagter Lehrer war zum Zeitpunkt seiner Pensionierung 49 Jahre alt – beileibe kein Sonderfall. In einigen Siebengebirgsgemeinden war die Situation vergleichbar.
Religion beim Pfarrer
Seit Mitte des 19. Jahrhunderts galten in der Rheinprovinz die preußischen Schulgesetze. Die Wahl eines Lehrers durch den Schulvorstand, musste von der „Hochlöblichen Königlichen Regierung zu Cöln“ bestätigt werden. Zum Schulvorstand gehörte in unserer Region der Pfarrer als eine Art Schulinspektor. Er achtete sehr darauf, dass die Religionslehre vordringlicher Bestandteil des Stundenplans war. Falls nötig, legte auch der Geistliche bei der Vermittlung der Religionslehre Hand an – notfalls auch mit dem Rohrstock. Heute fällt uns die Vorstellung schwer, wie der Unterricht von acht Schuljahren mit 80 Schülern in einem Raum und mit einem Lehrer überhaupt funktionieren konnte. Wenn der Lehrer den gerade eingeschulten Sechsjährigen das ABC beibrachte, wie hat er dann das Kunststück fertiggebracht, gleichzeitig die älteren Schulklassen zu unterweisen? Und wie hat er die pubertierenden vierzehnjährigen Schüler bei der Stange halten können? Wen wundert es da, dass der überforderte Pädagoge schon mal zu seinem letzten Mittel griff, dem Rohrstock?
Das sollte dem Lehrer Respekt verschaffen, den Zöglingen Angst einjagen und nicht zuletzt den angestauten Groll des verzweifelten Lehrers befreien. Übrigens, auch beim preußischen Militär wurde noch Mitte des 18. Jahrhunderts geprügelt. Die preußischen Offiziere hatten das Recht, die ihnen unterstellten Soldaten mit Schlägen zu züchtigen. Dieses merkwürdige Vorrecht wurde 1807 durch die Scharnhorstsche Heeresreform abgeschafft.
Karger Lehrer-Lohn
Die Chronik berichtet auch, dass die Lehrpersonen einen kargen Lohn erhielten. Meist bestand die Entlohnung in Naturalien oder einer „sättigenden“ Essensmahlzeit, die im Elternhaus der Schüler eingenommen wurde. Die Lehrer benutzten dazu ihr eigenes Essbesteck, das sie in der Jackentasche mit sich trugen. In den Sommermonaten wurden die Schulkinder bei Feldarbeiten, Arbeiten in den Weinbergen oder bei sonstigen Tätigkeiten gebraucht. Dann fiel der Schulunterricht ganz aus. Konnten einst Eltern ihre Kinder auch einfach nicht zur Schule schicken – wenn sie das Schulgeld nicht aufbringen konnten oder den Nachwuchs bei der Arbeit brauchten – ging das ab 1845 nicht mehr: Damals hatte der preußische Staat offiziell die Schulpflicht eingeführt, die von Jahr zu Jahr besser eingehalten wurde. In der Rheinprovinz ging die Umsetzung allerdings sehr zäh vonstatten. Aber gegen Ende des 19. Jahrhunderts gab es hier so gut wie keine Analphabeten mehr.
Gewalt 2.0
Kein verständiger Mensch wird heute die Abschaffung der Prügelstrafe an Schulen beklagen – zu subjektiv und unkontrollierbar war die jeweilige Bestrafung. Allerdings muss ich auch gestehen, dass zumindest in meiner Jugendzeit die Folgen von Pausenprügeleien unter Gleichaltrigen auf dem Schulhof oft viel schmerzhafter waren als eine Watschn vom Lehrer. Da gab es kaum Beschwerden, weil fast alle Schüler irgendwie daran beteiligt waren. Laut Statistiken gehen solche Raufereien auf den Schulhöfen in den letzten Jahren zurück. Allerdings gibt es längst andere, mindestens genauso üble Formen von Mobbing und Gewalt im Internet und sozialen Medien. Und nicht zuletzt machen immer wieder Fälle Schlagzeilen, in denen Schüler ihre Lehrer körperlich angegriffen haben. Karl Schumacher
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