Aufnahme: 2004
Mitglieder- und Abschluss- Versammlung beim Verein gegen die Schnellbahn
Der Vorstand verabschiedet sich
"Letztmalig trafen die Mitglieder des im Jahre 1991 gegründeten Vereins zu einer Mitgliederversammlung zusammen. Verschiedene Bürgerinitiativen und -vereine hatten sich bereits seit 1989 mit den Vorplanungen der ICE-Neubaustrecke Köln-Frankfurt im Bereich des Siebengebirges beschäftigt, um bereits im Vorfeld eine Neuzerschneidung der Landschaft wie im Lauterbachtal oder eine extrem hohe Trassenlage im Bereich Thomasberg/Bellinghausen zu verhindern.
Hier war eine 10 m über Autobahnniveau liegende Strecke mit zweimaliger Brükenquerung angedacht. Trotz unterschiedlicher Grundsatzpositionen und Betroffenheiten hatte man sich zu sinnvoller Kooperation entschlossen, statt nebeneinander oder gegeneinander zu kooperieren. Es sollten frühzeitig Fehler und Defizite der Planung aufgezeigt werden und Alternativen eingebracht werden. Der Verein konnte dann bei den anstehenden formellen und langwierigen Planungsschritten wie Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren druckvoll und ausdauernd agieren.
Mit fast 600 Mitgliedern war für eine solide finanzielle Basis gesorgt, die den besonders betroffenen Eigentümern anwaltliche Hilfe ermöglichte, da der Verein selbst keine Klagebefugnis hatte. Besonderer Augenmerk lag auf der Lärmschutzproblematik, wo durch fachlich fundierte Stellungnahmen Bewegung in die Planung gebracht wurde.
Dank der letztlich entstandenen Konsenstrasse konnten weitere Absenkungen und lärmmindernde Seitenablagerungen auch zur Abschirmung vom Autobahnlärm mit den betroffenen Gebietskörperschaften durchgesetzt werden.
Abschließend müssen die Mitglieder des Vereins feststellen, dass nicht überall dauerhaft wirksamer Lärmschutz rechtlich verpflichtend durchgesetzt werden konnte, was sich bei einer stärkeren Auslastung und eventuell höheren Geschwindigkeiten der Züge bemerkbar machen wird. Für den Vorsitzenden, Hans Remig und seine Vorstandsmitglieder war aber jetzt der Zeitpunkt gekommen, die Auflösung des Vereins zu betreiben. Das Restvermögen geht satzungskonform an den VVS zur Durchführung landschaftsschützender Maßnahmen.“
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