Aufnahme: 1987

Der rechtsrheinische Besitz - Höfe und Weingüter


"Im Kapitel über die wirtschaftliche Situation der Abtei Heisterbach vor ihrer Aufhebung wurde die Bedeutung der Klosterhöfe und der abteilichen Ländereien erörtert. Dabei wurde festgestellt, dass die rechtsrheinischen Besitzungen (ohne Abtei und Küchenhof ca. 12 km2) eine geringere wirtschaftliche Bedeutung hatten als die linksrheinischen Güter (ca. 8,5 km2), obgleich sie der Fläche nach größer waren. Sie sind im Gegensatz zu den linksrheinischen Höfen in lebhafterer Erinnerung geblieben, was nicht zuletzt an der unterschiedlichen Vorgehensweise der an der Aufhebung beteiligten Verwaltungen auf beiden Rheinufern lag. Die rechtsrheinischen Höfe fielen mit der Säkularisation zunächst an das Herzogtum, dann an das Großherzogtum Berg und später an die preußische Domänenverwaltung.

Zum Teil blieben diese Güter bis in die dreißiger Jahre des 19. Jahrhunderts Domänenbesitz; sie wurden nicht sofort veräußert. Hier lagen nicht wie auf dem anderen Rheinufer Versorgungsengpässe vor, die dort zu einem schnellen Verkauf der Güter führten. Auf dem rechten Rheinufer ging man bedächtiger vor. Der für die französisch besetzten Gebiete kennzeichnende Raubbau wurde vermieden, da keine sofortigen finanziellen Mittel für kämpfende Truppen benötigt wurden. Die Güter blieben weiterhin verpachtet - allerdings nicht zu den früheren Konditionen. Steigende Pachtabgaben zeigen das gewinnorientierte Vorgehen der säkularisierenden Regierungen an. Wenn an früherer Stelle gesagt wurde, dass die bayrische Regierung besondere Eile beim Verkauf säkularisierten Gutes an den Tag legte, so ist dies hier in gewisser Weise einzuschränken, allerdings nicht infolge eines Gesinnungswandels. Vielmehr geboten die äußeren Umstände eine Rücksichtnahme, wenn nicht der gesamte Agrarsektor zusammenbrechen und der erhoffte Gewinn ausbleiben sollte.

Durch die französische Veräußerungspolitik auf dem linken Rheinufer war eine Stagnation in der Nachfrage nach Landgütern eingetreten. Eile war für den Verkauf der unverpachteten Güter vonnöten, da sie hinsichtlich der Unterhaltungskosten (z. B. für die Abteigebäude) unrentabel waren. Die Abteigebäude zeigen allerdings, dass die Regierung mit fast unüberwindbaren Absatzschwierigkeiten zu kämpfen hatte. Für die linksrheinischen Güter der Abtei Heisterbach hatten wir festgestellt, dass die Pächter nicht die vielfach angenommene Bedeutung beim Erwerb der Güter hatten. Anders sieht dies für die rechtsrheinischen Besitzungen aus. In einigen Fällen wurden die ehemaligen Pächter Eigentümer der Klosterhöfe - nicht immer sofort, manchmal erst in der zweiten Generation. Der folgende Teil beschäftigt sich mit dem Geschick der rechtsrheinischen Höfe Heisterbachs. Die Reihe beginnt mit dem traditionsreichsten Hof, dem Bellinghauser Hof, geht über verschiedene andere Heisterbacher Güter im Oberbau, wandert dann talwärts zu den Gütern in Königswinter, den Weingütern in Dollendorf und endet am Ursprungsort der Abtei dem Hof und der Kapelle auf dem Petersberg."

Anmerkungen:

Mit freundlicher Genehmigung von Pfarrer Markus Hoitz und der Stadtverwaltung Königswinter:  "Die Aufhebung der Abtei Heisterbach" in: "Königswinter in Geschichte und Gegenwart", Heft 3, 1987.


Quelle
s. Anmerkungen
Zur Verfügung gestellt von
Willi Joliet
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