Aufnahme: 1901
Landw. Winterschule, Winterhalbjahr
Abschrift: „Das nächste Winterhalbjahr beginnt am Dienstag, den. 5. November d. J., Vormittags 10 Uhr. Aufnahme finden junge Landwirthe im Alter von 15-25 Jahren. Das Schulgeld ist auf 20 Mark pro Winterhalbjahr festgesetzt. Weniger bemittelten Schülern kann auf Antrag das Schulgeld ganz oder theilweise erlassen werden. Auswärtige Schüler erhalten in achtbaren Familien des Ortes Kost und Wohnung zu dem Preise von 40-50 Mark pro Monat. Anmeldungen zum Eintritt in die Schule werden von dem Unterzeichneten entgegengenommen, der auf Wusch nähere Auskunft ertheilt. Der Direktor der landwirthschaftl. Winterschule: Fr. Wolff.“
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