Nach Explosionsunglück Neueröffnung der Metzgerei Faßbender

Aufnahme: 1990

Nach Explosionsunglück Neueröffnung der Metzgerei Faßbender

St. Fast genau ein Jahr nach dem schweren Explosionsunglück (18. September 1989), bei dem die Metzgerei Josef und Christa Faßbender einschließlich des Wohnhauses in Eudenbach total zerstört wurde, konnte die Metzgersfamilie mit Sohn Stefan, der bei dem Unglück schwer verletzt wurde, das Geschäft in einem Neubau wieder eröffnen.
Die Metzgerei erstand an gleicher Stelle, wo sich die Landmetzgerei auch vor dem Unglück befand. Josef Faßbender richtete nunmehr die wiederhergestellte Fleischerei nach den modernsten Richtlinien ein. Den Tag der Fertigstellung nutzte die Familie Faßbender mit ihren weiteren sieben Angestellten, darunter drei Azubis, zu einem „Tag der Offenen Tür“. Und viele, viele kamen. Mehr als 2000 Freunde beglückwünschten die Faßbenders und brachten neben herrlichen Blumenarrangements wertvolle Präsente mit.

Für die Stadt Königswinter gratulierte stellvertretender Bürgermeister Herbert Krämer. Gekommen waren auch Vertreter des Deutschen Fleischerverbandes und der Fleischerinnung. Zu den vielen Gratulanten zählten auch die Vertreter der Ortsvereine, darunter auch die Karnevalisten, dessen Vorsitzender Josef Faßbender ist. Als Freundinnen des Humors waren aus Oberpleis auch die Zunftfrauen in ihren Kostümen erschienen. Sie gratulierten mit einem Zinnkrug voller Sonnenblumen. Gäste der Eröffnungsfeier waren auch die Angehörigen des Honnefer Malteser Hilfdienstes. Sie waren damals als erste zur Stelle, um Hilfe zu leisten.

Ab Donerstag, 13. September, gibt es wieder die gewohnten Qualitäts-Fleisch- und Wurstwaren vom Fleischermeister Faßbender. Der Party-Service wird nun auch erweitert. 20 Firmen bewältigten in siebenmonatiger Arbeit den Wiederaufbau. Anton Radermacher eröffnete nach dem Kriege die erste Metzgerei, die 1972 von Schwiegersohn Josef Faßbender übernommen wurde. Zur Wiedereröffnung erfreuten die Feuerwehrmusikanten und die Quirrenbacher Sänger mit ihren Darbietungen die Familie Faßbender und die Gäste.

Gerichtsverhandlung nach Explosionsunglück

St. Eine ohrenbetäubende Explosion erschütterte am 18. September 1989 um 10.30 Uhr Eudenbach. Eine schwere Gasexplosion hatte das Haus des Metzgerehepaares Josef Faßbender in eine Ruine verwandelt. Ein Sohn wurde auf die Straße geschleudert. Schwerverletzt mußte er ins Krankenhaus gebracht werden. Zwei Halswirbel waren gebrochen. Er war ein Jahr lang arbeitsunfähig. Andere Personen wurden nur leicht verletzt.

Der Schaden belief sich auf 1,5 Millionen DM. Genau zwei Jahre Später mußte sich der 28-jährige Heizungsbauer Stefan H. vor dem Bonner Schöffengericht wegen des Vorwurfs verantworten, er habe die Explosion fahrlässig herbeigeführt. Genau drei Tage vor dem Unglück nämlich hatte er in der Küche des Hauses neue Gasrohre verlegt. Heftig wehrte er sich aber vor Gericht bis zuletzt gegen den schwerwiegenden Vorwurf, er habe vergessen, nach Abschluß der Arbeiten auf die Leitung eine Abschlußkappe zu schrauben und sie mit Kunststoff abzudichten. Laut Anklage hatte es nur dadurch zu der Explosion kommen können. Denn an jenem Montag war Gas in den Tank gefüllt worden.

Seine Unschuldsbeteuerungen aber nahm das Bonner Schöffengericht dem Heizungsbauer nicht ab. Ein Sachverständiger des Landeskriminalamtes kam nämlich bei der Überprüfung der Leitung zu dem Ergebnis, daß die erforderliche Abschlußkappe eindeutig fehlte. Es stehe auch fest, daß keine Abdichtung mit Teflon erfolgte. Das Ende des Rohres sei lediglich mit Isolierband versehen worden.

Doch obgleich das Gericht zu einem klaren Schuldspruch kam, erklärte es sich dennoch bereit, das Verfahren gegen den Angeklagten wegen geringer Schuld einzustellen. Der Angeklagte muß allerdings eine Geldbuße in Höhe von 6000 DM zahlen. An dem Unglück waren nämlich auch andere Beteiligte nicht ganz unschuldig. Da sei zum Beispiel der Chef des Angeklagten, der Stefan H. erst vier Tage vor der verantwortungsvollen Arbeit auf der Baustelle eingestellt hatte. Selbstverständlich hätte der Chef die Arbeiten seines jungen Mitarbeiters genau kontrollieren müssen. Ganz unschuldig sei im übrigen auch nicht der Mitarbeiter der Gasfirma, der an jenem Morgen das Gas in den Tank einfüllte.

Auch er hätte zumindest prüfen müssen, ob die Gasleitungen gesichert waren, zumal aus Sicherheitsgründen auch Seite am Tank ein Abschlußhahn angebracht ist, und um jegliche Gefahr zu bannen sogar ein Abschlußhahn an der Außenmauer des Hauses. Allerdings verließ sich jeder auf die Zuverlässigkeit des jüngsten Mitarbeiters.

SZ 1989 Nr. 38 vom 21.9.1989 - Bericht 2

Quelle
Siebengebirgs-Zeitung Nr. 37 vom 13.09.1990; Foto und Bericht: Günher Steeg - Bericht 1
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Rudolf Pieper (SZ)
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