Aufnahme: 1989
Gasexplosion in Eudenbach – Wohn- und Geschäftshaus total zerstört
St. Die gesamte Hausfront wurde aufgerissen und stürzte auf die Straße bei einer Gasexplosion an der Ecker Eudenbacher Straße/Unterdorfstraße. Die gesamten Einrichtungsgegenstände flogen auf die Straße. Ein fast neues Auto wurde durch umherfliegende Möbelstücke zerstört. Überall Glassplitter. Schwere Mauerbrocken wurden durch die Luft geschleudert. Beim Befüllen eines nagelneuen Propan-Gastanks, der sich in dem zuvor neu renovierten Wohn- und Geschäftshaus der Metzgerei Faßbender befand, kam es zu der Explosion.
Fünf Menschen wurden verletzt, zwei davon schwer. Feuerwehren aus Eudenbach, Uthweiler und der Altstadt waren mit insgesamt 60 Wehrleuten im Einsatz. Vier Notarztwagen und ein Rettungshubschrauber wurden eingesetzt. Doch noch schneller als die Feuerwehren waren Bundeswehrsoldaten, die sich zufällig bei einem Manöver in Eudenbach befanden, an der Unglücksstelle und leisteten Erste Hilfe. Es handelte sich um Angehörige des 52. Panzergrenadierbattalions aus Rothenburg. Auch kanadische und amerikanische Soldaten, ebenfalls am Manöver beteiligt, eilten zur Hilfe und bargen die Verletzten.
Bei der Rettungsaktion zog sich ein Stabsoffizier eine Gasvergiftung zu und mußte auch in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Sanitäter und Truppenärzte setzten sich engagiert bei der Rettung ein. Bei der Suche nach eventuell Verschütteten — Gott sei Dank keine mehr — setzte die Bundeswehr Suchhunde ein. Bagger und Panzer räumten sodann die Straße frei. Beamte des ersten Kommissariats nahmen die Ermittlungen auf. Auch Mitarbeiter des Gewerbeaufsichtsamtes in Bonn und des Königswinterer Bauamtes besichtigten das zerstörte Haus. Das Gebäude muß ganz abgerissen werden. Die Metzgerei war wegen der Kirmes geschlossen, sonst hätte es sicher noch mehr Personenschäden gegeben.
Gerichtsverhandlung nach Explosionsunglück
St. Eine ohrenbetäubende Explosion erschütterte am 18. September 1989 um 10.30 Uhr Eudenbach. Eine schwere Gasexplosion hatte das Haus des Metzgerehepaares Josef Faßbender in eine Ruine verwandelt. Ein Sohn wurde auf die Straße geschleudert. Schwerverletzt mußte er ins Krankenhaus gebracht werden. Zwei Halswirbel waren gebrochen. Er war ein Jahr lang arbeitsunfähig. Andere Personen wurden nur leicht verletzt.
Der Schaden belief sich auf 1,5 Millionen DM. Genau zwei Jahre Später mußte sich der 28-jährige Heizungsbauer Stefan H. vor dem Bonner Schöffengericht wegen des Vorwurfs verantworten, er habe die Explosion fahrlässig herbeigeführt. Genau drei Tage vor dem Unglück nämlich hatte er in der Küche des Hauses neue Gasrohre verlegt. Heftig wehrte er sich aber vor Gericht bis zuletzt gegen den schwerwiegenden Vorwurf, er habe vergessen, nach Abschluß der Arbeiten auf die Leitung eine Abschlußkappe zu schrauben und sie mit Kunststoff abzudichten. Laut Anklage hatte es nur dadurch zu der Explosion kommen können. Denn an jenem Montag war Gas in den Tank gefüllt worden.
Seine Unschuldsbeteuerungen aber nahm das Bonner Schöffengericht dem Heizungsbauer nicht ab. Ein Sachverständiger des Landeskriminalamtes kam nämlich bei der Überprüfung der Leitung zu dem Ergebnis, daß die erforderliche Abschlußkappe eindeutig fehlte. Es stehe auch fest, daß keine Abdichtung mit Teflon erfolgte. Das Ende des Rohres sei lediglich mit Isolierband versehen worden.
Doch obgleich das Gericht zu einem klaren Schuldspruch kam, erklärte es sich dennoch bereit, das Verfahren gegen den Angeklagten wegen geringer Schuld einzustellen. Der Angeklagte muß allerdings eine Geldbuße in Höhe von 6000 DM zahlen. An dem Unglück waren nämlich auch andere Beteiligte nicht ganz unschuldig. Da sei zum Beispiel der Chef des Angeklagten, der Stefan H. erst vier Tage vor der verantwortungsvollen Arbeit auf der Baustelle eingestellt hatte. Selbstverständlich hätte der Chef die Arbeiten seines jungen Mitarbeiters genau kontrollieren müssen. Ganz unschuldig sei im übrigen auch nicht der Mitarbeiter der Gasfirma, der an jenem Morgen das Gas in den Tank einfüllte. Auch er hätte zumindest prüfen müssen, ob die Gasleitungen gesichert waren, zumal aus Sicherheitsgründen auch am Tank ein Abschlußhahn angebracht ist, und um jegliche Gefahr zu bannen sogar ein Abschlußhahn an der Außenmauer des Hauses. Allerdings verließ sich jeder auf die Zuverlässigkeit des jüngsten Mitarbeiters.
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