Aufnahme: 1988

Bockerother Findlingsstein -Teil 2-

"Steinprozeß mit erstem Höhepunkt Ortsbesichtigung am "Tatort"

st. Noch nie ist beim Amtsgericht in Königswinter ein Prozeß um einen Stein geführt worden. Doch einmal kommt alles vor. Mit einem Ortstermin am „Tatort", dem Dorfplatz in Bockeroth erreichte ein Prozeß einen ersten Höhepunkt, der seinesgleichen sucht. Bockerother Bürger hatten, allerdings mit Genehmigung der Stadt Königswinter als Eigentümerin des Eudenbacher Friedhofes, einen Grabstein „entführt". Dieser Findling gehörte einmal zum Grabmal des Eudenbacher Ehrenbürgers Herlach. Doch dieses Grab besteht seit einigen Jahren nicht mehr. Nur der schwere Stein blieb zurück.
Und das hatten einige Bockerother bemerkt, die einen Stein für ihren Dorfplatz suchten. Franz Wicharz, Bockerother Landwirt, besitzt einen starken Trecker, mit dem man den 1 1/2 Tonnen schweren Stein transportieren konnte. Und so wurde dann dieser Transport mit Hilfe des Sohnes Franz-Willi Wicharz durchgeführt, ohne dass dies die Eudenacher merkten. Die wurden erst auf das Verschwinden aufmerksam, als der Stein bereits von einem Oberdollendorfer Steinmetz bearbeitet und fest verankert in Bockeroth stand.

Die Eudenbacher verklagten nun die Stadt, weil diese die Genehmigung zum Abtransport gab, und anschließend die Bockerother. Jetzt standen sich die feindlichen Stadtteile am „Stein des Anstoßes“ gegenüber. Die Eudenbacher, vertreten durch den Vermögenspflegerder Erben des verstorbenen Eudenbacher Ehrenbürgers, Wolfgang Lüpertz (Rechtsanwalt), und die Bockerother von ihrem Rechtsanwalt Peter Lahr aus Bockeroth. Ganze Aktenordner sind bereits über den „sündigen Stein" gefüllt. Trotzdem meinte Richterin Ute Schilken: „Wollen wir uns nicht der Geringfügigkeit wegen vergleichen? Das lehnten die Eudenbacher jedoch ganz entschieden ab. „Wir wollen den Stein wieder-haben und sonst nichts. " Wolfgang Lüpertz ergänzte: „Der Stein kommt genau so wieder nach Eudenbach zurück, wie er nach Bockeroth gekommen ist“. Da also der Vergleich abgelehnt wurde, wurde die Verhandlung am Ort des Geschehens fortgesetzt. Die „Entführer und Transporteure" mußten nun vor der Richterin schildern, wie sie den Stein von Eudenbach nach Bockeroth gebracht hatten. Hank: „Die Speditionsfirma Viktor Baumann, eine der größten ihrer Art im weiten Umkreis, wurde für den Transport nicht gebraucht." Nur die Eudenbacher lachten nicht über diese Bemerkung.

Selbst die Richterin gab den Eudenbachern wenig Aussicht auf Erfolg. Der Stein sei recht-mäßig erworben und fest verankert und in einem solchen Falle brauche er nicht zurückgegeben zu werden. Allerdings könnten die Eudenbacher einen Wertersatz fordern. Doch den wollen die wohl nicht, sondern lediglich „ihren Stein". Wie dem nun auch sei, das Urteil wird im Saal 11 des Amtsgerichtes Königwinter am 19. Oktober um 9 Uhr verkündet. 

Laut richterlicher Feststellung am 3. 9. 1988 um 9.30 Uhr am Findlingsstein in Königswinter-Bockeroth: „Der Stein war zu keiner Zeit Eigentum der Stadt Königswinter!" Der Stein stand seit 70 Jahren festverbunden auf einem Ziegelsteinsockel auf dem Friedhof Eudenbach. Die Behauptungen, daß dieser Stein jahrelang im Gerümpel auf dem Eudenbacher Friedhof herumgelegen habe, ist unwahr! Im Gegenteil, der Stein muß kurz vor seinem Abtransport gewaltsam umgerissen worden sein. Kein Oberhauer Bürger hat den Transport beobachten können.
Der Streitverkündung am 19. 10. 1988 sehen die interessierten Eudenbacher Bürger mit Zuversicht entgegen.

Es handelt sich bei diesem Findlingsstein um Odenwälder Granit, der heute nicht mehr zu beschaffen ist, da er unter Naturschutz steht, so Karl Hofmann, Bruno Koll und Willi Quink. 

Der Stein bleibt in Bockeroth

gst. Dieses Urteil verkündete am Mittwochmorgen Richterin Ute Schilken im Königswinterer Amtsgericht. Die Klage der drei Eudenbacher wurde somit abgewiesen. Die Kosten müssen die Kläger tragen. Immerhin waren für diesen Fall drei Anwälte beauftragt. Der Anwalt der Bockerother, der Anwalt der Eudenbacher und der Anwalt der Stadt Königswinter, da diese von den Eudenbachern ebenfalls verklagt wurde. Allerdings wollen die drei Eudenbacher Kläger Berufung einlegen.

Damit geht das Verfahren zum Landgericht Bonn über. „Die Kirche ist erst aus, wenn das letzte Lied gesungen ist“, meinte Bruno Koll von den Eudenbacher Klägern.

Der Stein bleibt in Bockeroth (SZ Nr. 16 vom 20.04.1989)

gst. Ist nun die Auseinandersetzung zwischen den beiden Königswinterer Ortssteilen Eudenbach und Bockeroth beendet? Der Stein des Anstoßes bleibt jedenfall in Bockeroth. Das entschied das Landgericht in Bonn, nachdem einige Eudenbacher Bürger gegen das seinerzeitige Urteil des Amtsgerichtes in Königswinter Berufung eingelegt hatten. Daraufhin mußte das Verfahren nach Bonn verlegt werden. Dort fand nun die Berufungsverhandlung statt.

Ds Gericht bezweifelte, daß der Stein von der Klägerin Frau Hermes, ehemals Eigentümerin des Findlingssteines, 1985 an die Stadt Königswinter veräußert worden sei. Bezweifelt wurde auch die Behauptung der Bockerother Bürger, daß der Stein, nachdem er auf dem Dorfplatz in Bockeroth fest eingemauert sei, in das Eigentum der Bockerother Dorfgemeinschaft übergegangen ist. Es wurden verschiedene Vergleichsvorschläge gemacht, die jedoch alle abgelehnt wurden. U.a. wurde vorgeschlagen, der Stein solle zurück und die Bockerother bekämen einen anderen Stein zur Verschönerung ihres Dorfmittelpunktes.

Doch nun bleibt der Stein wo er ist.

Die Bockerother können ihn aber nicht so ohne weiteres behalten. Sie müsssen eine Bronzeplatte in DIN-A4-Größe anfertigen lassen. Darauf soll stehen: "Dieser Findling war dem im Jahre 1929 verstorbenen Hegemeister Friedrich Herlach aus Eudenbach gewidmet".

Die Kosten müssen sich zu je einem Drittel Eudenbach, Bockeroth und die Stadt Königswinter teilen. Die Bockerother wurden zudem verurteilt, 350 DM an Vergleichskosten an Bürgermeister Hank zu zahlen, die Eudenbacher zahlen sogar 4000 bis 5000 DM.

-Wahrlich ein teurer Stein !!-

 

Quelle
Siebengebirgs-Zeitung Nr. 40 vom 06.10.1988; Foto und Bericht: Günher Steeg
Zur Verfügung gestellt von
Rudolf Pieper (SZ) Zum Bericht: Bockerother Findlingsstein -Teil 1
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