Aufnahme: 1955

Siegel der Propstei Oberpleis

Abtrennung des Kirchspiels Honneferrode - Aegidienberg aus dem Novalzehntbezirk von Oberpleis

Der älteste Ortsname für Aegidienberg hieß 1349 Hunferoede (L III 465) (1). Patron der Kirche ist Aegidius, woraus Torsy (2) in Verbindung mit der Geschichte Aegidienbergs schließt, daß die Gründung der Kirche von Siegburg oder Oberpleis ausgegangen ist. In der Gerichtserkundigung von 1555 heißt es unter Gielienberg: „Das Dorf heist Honffrod und die kirch Gielienberg“. Noch 1732/3 war die doppelte Ortsnamenbezeichnung lebendig. In der Rentmeistereirechnung des Amtes Löwenberg heißt es bei der Aufzählung der Dingstühle und Dörfer: „Honneff das hauptgericht undt ein kirspel, worunter gehören die honnschafften Honneffrath, alias aegidyberg, ein kleines dorf und kirspels kirch ...“ Der Name des Patrons, verbunden mit der Lagebezeichnung der Siedlung, nämlich auf einem Bergsporn, ist zum Ortsnamen geworden. Er hat den alten Ortsnamen Honneferrode verdrängt. Aus dem ursprünglichen Ortsnamen ist zu erschließen, daß Honneferrode eine Rodung von Honnef aus und eine Siedlung der zweiten mittelalterlichen Rodeperiode (850—1300) war. Der Gerichtszug nach Honnef (HA I 26; HA II 30) (3), die kirchliche Abhängigkeit von Honnef und die Lage einer Honnefer Mark im Kirchspiel Aegidienberg beweisen, daß diese Siedlung von Honnef aus gerodet wurde.

Der Kirchturm in Aegidienberg ist nach Renard (S. 13) (4) im 12. oder 13. Jh, erbaut worden. Das setzt das Bestehen eines Seelsorgebezirks voraus. Die uns erhaltene Abschrift der Wigfrid-Urkunde von 948 ist um 1140 angefertigt worden. Die Kirche von Oberpleis war zu dieser Zeit im Besitz der Abtei Michaelsberg bzw. der Propstei in Oberpleis. Die zeitliche Übereinstimmung beider Tatsachen ist auffallend. Urkundenabschriften pflegten dann angefertigt zu werden, wenn ein Anlaß dazu vorhanden war. In unserem Falle, so dürfen wir schließen, war einer der Anlässe zur Ausfertigung der Abschrift der Wigfrid-Urkunde von 948 die Begründung des Kirchsprengels von Honneferrode. Mit dieser Abschrift sollten die Zehntansprüche der Kirche in Oberpleis gegenüber Honnef und Honneferrode behauptet werden.

Wie aber war es dazu gekommen, daß von Honnef aus die Rodung im Gebiet von Aegidienberg erfolgte ? In Honnef waren mächtige Grundherren begütert, u. a. der Erzbischof von Köln und vor 1101 die Abtei Michaelsberg selbst. Eine Siedlungstätigkeit von Honnef aus längs des Rheines war unmöglich, weil alles Land am Rhein vergeben war. Die einzige Rodungsrichtung war nach Osten. Das günstigste Rodegebiet lag jenseits der Waldbarriere der Linzer Höhen, eben dort, wo Honnef die Siedlung Honneferrode begründete. Von Siegburg - Oberpleis aus gesehen war dieses Gebiet zunächst ein unbegehrtes Waldgebiet, mit Mooren durchsetzt und mit feuchten, kalten und wenig fruchtbaren Böden. Niemand aus dem fruchtbaren und klimatisch günstigeren Lößlehmgebiet des Pleiser Hügellandes wird von diesem Waldgebiet zur Rodung und Siedlung angelockt worden sein. Es war von Oberpleis aus gesehen siedlungsfeindliches Waldland, von Honnef aus das einzig mögliche Rodeland. Als die Pröpste von Oberpleis als Inhaber der Kirche in Oberpleis und höchste Herren in der Mark Oberpleis merkten - was nicht ausschließt, daß sie selbst an der Kirchengründung in Aegidienberg beteiligt waren - daß dort in dem unwirtlichsten Teil ihres Novalzehntbezirks neues Leben erblühte, werden sie darauf bedacht gewesen sein, ihren ihnen nach dem Novalzehntprivileg von 948 zustehenden Zehnt auch einzufordern. Um 1140 ist von der Abtei Michaelsberg bzw. ihrer Propstei Oberpleis dieser Anspruch erhoben worden. Wir dürfen annehmen, daß um die gleiche Zeit die Siedlung in und um Honneferrode soweit fortgeschritten war, daß der Kirchsprengel Honneferrode gegründet worden ist.

Was hatte die Abtei bzw. die Propstei Oberpleis mit ihrem Anspruch erreicht? Der Abt von Siegburg besaß, quellenmäßig erst später belegbar, das halbe Patronat der Kirchen von Honnef und Aegidienberg, das er aber gegen die Herzöge von Berg seit 1566 nicht mehr behaupten konnte. Der Erzbischof von Köln, der Abt vom Michaelsberg und der Ortsgeistliche von Aegidienberg waren zu je einem Drittel Empfänger des Kirchspielszehnten. Pöschl (5) bietet Beispiele, die es uns erlauben, diese Zehntverhältnisse in Aegidienberg zu deuten. Demnach hatte der Erzbischof von Köln als Bischof das Recht, die Neugründung von Pfarreien in bereits festgelegten Pfarrsprengeln vorzunehmen. Es war ja aus innerkirchlichen Gründen unmöglich, daß die Bischöfe die Neupastorierungen des Landes, die durch den Fortschritt des Landesausbaues notwendig wurden, hätten unterbinden können. So war vielleicht die Festlegung des Novalbezirks Oberpleis von 948 schon eine Ausgliederung aus der Pfarre Geistingen aus den gleichen Gründen. Die Bischöfe mußten die Förderer dieser Neupastorierungen sein. So ist die Abtrennung des Kirchspiels Honneferrode-Aegidienberg vom Pfarrsprengel Oberpleis ganz natürlich aus den Bedürfnissen, die der Landesausbau mit sich brachte, zu verstehen und zu erklären. Der Bischof konnte die Neugründung der Pfarrei Honneferrode zulassen, ohne daß die Kirche in Oberpleis Einspruch und Zehnt hätte erheben können.

Die Aufteilung des Zehnt in Aegidienberg erklärt sich folgendermaßen. Ein Drittel mußte die Kirche Aegidienberg erhalten, wenn ihr Bestand gesichert sein sollte. Der Erzbischof von Köln war in Honnef Grundherr. Er besaß das höchste Märkerrecht in der Mark Honnef. Er kann auch am Rodewerk in Honneferrode beteiligt gewesen sein. So ließe sich auch sein Zehntanteil im Kirchspiel Honneferrode erklären. Das gleiche kann für die Abtei Michaelsberg zutreffen. Der Erzbischof von Köln und der Abt von Siegburg könnten als grundherrliche Träger der Rodung die zwei Drittel des Zehnt beansprucht haben. Es besteht nach Pöschls Ausführungen auch die Möglichkeit, daß der Anteil der Abtei Michaelsberg, als der nach der Abtrennung des Kirchspiels Aegidienberg der alten Pfarre Oberpleis aufgrund des Novalzehntprivilegs von 948 zustehende aufgefaßt werden könnte. Gleich, ob die eine oder andere Erklärung der Wirklichkeit entsprochen hat, beide sind in der Lage, den Zehntanteil der Abtei sinnvoll zu erklären. Daß das Kirchspiel Aegidienberg gerichtlich und kirchlich Honnef unterstellt war, besagt nichts gegen die Tatsache, daß es 948 mit zum Novalzehntsprengel der Kirche von Oberpleis gehört hat. In den patronats- und zehntrechtlichen Verhältnissen im Kirchspiel Aegidienberg sehen wir eine Bestätigung für die Tatsache, daß das Gebiet des um 1140 begründeten Kirchspiels vorher zum Pfarrsprengel von Oberpleis gehört hat.

Vergleich des Novalzehntbezirks mit dem Jagdbezirk der Propstei Oberpleis

Aufschlußreich ist der Vergleich des Novalzehntbezirks von 948 mit dem Jagdbezirk der Propstei Oberpleis, den diese im Wesentlichen bis zu ihrer Aufhebung behauptete. Quellenmäßig ist dieser Jagdbezirk erst in den Lagerbüchern der Propstei von 1641 und 1649 belegt. Es ist unzweifelhaft, daß dieser Jagdbezirk älteren Datums ist und sogar bis in das 12. Jh. zurückreichen kann, bis in die Zeit also der Ausfertigung der Abschrift der Wigfrid-Urkunde. Der Wildbann war der Abtei nicht eigens verliehen worden. Man wird aber annehmen dürfen, daß sie ihn parallel zu dem Aufstieg von der Grundherrschaft und Immunität zur Territorialherrschaft im 12. Jh. beansprucht und behauptet haben wird oder ihn aus dem pfalzgräflichen Erbe mit übernommen hatte. Beide Bezirke scheinen in einem Zusammenhang zu stehen. Der Vergleich mit der Novalzehntgrenze ergibt folgendes. Die Westgrenzen decken sich. Im Norden hat der Propst von Oberpleis dem adeligen Haus Elsfeld ein Stück seiner Jagd abgetreten. Es war der Wald Hinsberg, dessen Forstamt Elsfeld innehatte. Im Nordosten haben die Pröpste dem Hause Niederbach das Jagdrecht einräumen müssen. Es ist beachtenswert, wie wenig die adeligen Pröpste ihren adeligen Standesgenossen abgetreten hatten. Die Ostgrenze dagegen ist erweitert gegenüber der von Düster (6) dort nicht sicher festgelegten Novalzehntgrenze. Ist es berechtigt, von der Jagdgrenze zurückzuschließen auf den Verlauf der Grenze von 948? Am merkwürdigsten ist der Grenzverlauf im Süden. Etwa die Hälfte des Kirchspiels Aegidienberg gehörte zum Jagdbezirk der Propstei. Durch drei markante Punkte ist die Grenze gezogen, vom Dachsberg über die Kirche in Aegidienberg zum Logebach. Dachsberg und Logebach sind bereits 948 als Grenzpunkte genannt.

Wie soll man es sich erklären, daß die Propstei Oberpleis die Jagdgerechtigkeit im halben Kirchspiel Aegidienberg besaß? Es ist sicher, daß diese Jagdgerechtigkeitsverhältnisse das Ergebnis jüngerer Auseinandersetzungen waren, vielleicht erst des 14. oder 15. Jh. Nimmt man dies an, dann unterstand Aegidienberg den Amtmännern des bergischen Amtes Löwenburg. Sollten diese es geduldet haben, daß man aus ihrem Amtsbezirk ein Gebiet herausgeschnitten hätte, in dem sie die Jagdgerechtigkeit ohne Zweifel beansprucht haben würden, wenn sie nicht bereits vergeben war, wenn keine alten Rechtsansprüche darauf bestanden? Das ist unwahrscheinlich. Wir sehen in der Anerkennung der Jagdgerechtigkeit der Propstei Oberpleis im Kirchspiel Aegidienberg durch die Amtmänner von Löwenburg eine Anerkennung alter Rechtsansprüche der Propstei Oberpleis, die sie aufgrund des Novalzehntprivilegs von 948 und der pfalzgräflichen Herkunft des Besitzes und der Rechte in Oberpleis geltend machen konnten. Die Auseinandersetzung zwischen den Amtmännern von Löwenburg und den Pröpsten von Oberpleis über diese Jagdgerechtigkeit endete mit einem Vergleich, dessen Inhalt sich aus dem Verlauf der Jagdbezirksgrenze in diesem Kirchspiel ergibt. Wir sehen in der Jagdgerechtsame der Propstei Oberpleis ebenfalls einen Beleg für die Tatsache, daß das Gebiet des Kirchspiels Aegidienberg zum Novalzehntsprengel der Kirche in Oberpleis gehört hat.

(1)    Lacomblet Th. J., Urkundenbuch f.d. Geschichte des Niederrheins, Düsseldorf 1840
(2)    Torsy J., Ann.H.V. Niederrhein 148, 1949, S. 181-183
(3)    HA, Geschichtlicher Handatlas der Rheinprovinz
(4)    Renard E,, Die Kunstdenkmäler des Siegkreises, Düsseldorf 1907
(5)    Pöschl A, Der Neubruch-Zehnt, Arch. f. kath., Kirchenrecht 1918
(6)    Düster E., Die Gründung des Kirchspiels Oberpleis durch Erzbischof Wichfried im Jahre 948. Festschrift zur Tausendjahr-Feier der Pfarrgemeinde St. Pankratius Oberpleis(1948) S. 27 ff.

Robert Flink, Die Geschichte von Oberpleis, Siegburg 1955, S. 88b

Quelle
Zeichnung des Siegels der Urkunde St.A. Düsseldorf. Abtei Siegburg Nr. 102 von 1256
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