Aufnahme: 1790

Kirchspiel Oberpleis im Herzogtum Berg

Detail der 1790 von Carl Friedrich von Wiebeking gefertigten ‚Carte Des Herzoghthums Berg‘.

- Südwestliche Grenze des Herzogtums Berg -

Das Herzogtum Berg war ein rechtsrheinisches Gebiet des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation. Vom 11. Jahrhundert bis 1380 bestand es als Grafschaft, bis 1806 als Herzogtum Berg, danach als Großherzogtum Berg. Herrschaftssitz war Burg Berge in Altenberg, ab 1133 Schloss Burg und ab dem späten 14. Jahrhundert das Düsseldorfer Schloss.
Die Grenze verlief im Westen entlang des Rheins, mit Ausnahme der kurkölnischen Orte Deutz, Poll Vingst und Kalk, den Gebieten um Drachenfels und Wolkenburg, sowie dem Stift Villich. Im Norden endete das Territorium etwa auf Höhe des Flusses Ruhr. Im Süden entspricht der Grenzverlauf südlich von Bad Honnef der heutigen Landesgrenze zwischen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Im Osten verlief die Grenze in Höhe von Waldbröl der Linie Schwelm-Wipperfürth-Gummersbach.
Das Land kam 1742 an den Wittelsbacher Kurfürsten Karl Theodor und wurde 1777 ein Nebenland von Kurpfalz-Bayern. Nach Karl Theodors Tod 1799 ging die Erbfolge an Maximilian Joseph von Pfalz-Zweibrücken, den späteren König von Bayern.
Das Herzogtum war in Ämter und mehrere Unterherrschaften aufgeteilt. 1789 bestand es aus den Ämtern Angermund, Beyenburg, Blankenberg, Bornefeld, Hückeswagen, Elberfeld, Herrschaft Broich, Herrschaft Hardenberg, Löwenburg, Lülsdorf, Mettmann, Miselohe, Monheim, Porz, Solingen, Steinbach und Windeck.
Am 15. März 1806 trat König Maximilian I. Joseph von Bayern sein Herzogtum Berg an Napoleon ab. Kurbayern hatte sich 1805 im Vertrag von Schönbrunn dazu im Tausch gegen das Fürstentum Ansbach verpflichtet. Napoleon übereignete die Souveränität über die Herzogtümer Berg und Kleve an seinen Schwager Joachim Murat.
Bald nach der Völkerschlacht von Leipzig (Oktober 1813) löste sich das Großherzogtum auf und fiel beim Wiener Kongress Preußen zu. Der Titel „Großherzog von Kleve und Berg“ ging auf den König von Preußen und das Haus Preußen über.

Amt Blankenberg als Verwaltungseinheit des Herzogtums Berg
Das Land Blankenberg, das Graf Gottfried II. von Heinsberg 1363 an Graf Wilhelm II. von Berg verpfändet und nicht eingelöst hatte, kam dadurch in den Besitz des Grafen von Berg. Das Amt Blankenberg blieb bis zu seiner Auflösung 1806 beim Herzogtum Berg.
Im Amt Blankenberg wurden die Gerichte in Stadtgericht Blankenberg und in die Landgerichte Geistingen, Neunkirchen und Eitorf zusammengefasst.
Zum Landgericht Geistingen (9 Honschaften) gehörten Stieldorf (4 Honschaften), Niederpleis mit Menden (8 Honschaften) und Oberpleis mit den Honschaften Oberpleis, Frohnhardt, Berghausen, Hasenpohl, Oberhau (im 17. Jahrhundert aus den Honschaften Gratzfeld und Eudenbach entstanden) und Wahlfeld.
Im Amt Blankenberg gab es zwölf geistliche und 20 adelige Gerichte. Den größten geistlichen Besitz hatte der Abt von Siegburg, der drei Höfe mit Hofgericht besaß. Auch der Propst von Oberpleis hatte ein großes Hofgericht in Oberpleis. Die Hofgerichte, die in die Zeit der ersten Landnahme und die Gründung der königlichen Fronhöfe zurückreichen, waren zuständig für bürgerliche Rechtsangelegenheiten, insbesondere Erbfälle im Todesfall, Veräußerungen von Besitz durch Verkauf, Schenkung, Teilung, Tausch, Verpfändung oder auch Belastung.
In den Kirchspielen befanden sich Landgerichte. Sie waren zuständig für die Rechtsprechung der Honschaften, wobei jede Honschaft einen Schöffen stellte. Die Landgerichte behandelten Kriminalfälle oder strittige Erbfälle. Sie konnten auch Todesurteile fällen, die aber meist an das Hauptgericht abgegeben wurden.
Der Propst von Oberpleis mußte für Übeltäter einen Stock (Gefängnis) unterhalten, um diese bis zum gebotenen Ding festzusetzen. Im Lagerbuch von 1641 (Pfarrarchiv Oberpleis 1, f. 24) heißt es bei der Aufzählung des Besitzes der Propstei: „Item noch hat die Probstey Oberpleiß negß by weschpoill daselbst ein orth sandtbergen stark bey einen halben morgen groß eigenthumblich deroselben zustendigh, und ist dreykenntigh, der Galgenplatz oder sonst auch am Sande genandt."

Quelle
Wikipedia und Robert Flink, Die Geschichte von Oberpleis.
Zur Verfügung gestellt von
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