Aufnahme: 1911
Die "Brandsteuer"
In der damaligen Rheinprovinz waren alle landwirtschaftlichen, gewerblichen und Wohngebäude bei der Provinzial feuerversichert. Abgebildet ist hier eine typische Police, bei der das Kellermauerwerk, das Kellergewölbe, und das Grundmauerwerk vom Versicherungsschutz ausgenommen waren. Kein Wunder also, dass diese Versicherung allgemein unbeliebt war und als „Brandsteuer“ bezeichnet wurde.
In keiner Police fehlte folgende Klausel:
"An den Versicherungslokalen ist ein Schild der Versicherungsanstalt, sichtbar befestigt, zu erhalten."
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