Aufnahme: 1810
Die erste Seite des ab 1.1.1810 im Standesamt Oberpleis, aufgrund des napoleonischen Gesetzes (Code Zivil), zu führenden Personenstandsregister.
Gegenwärtiges Register, welches zur Aufnahme der Geburts- Adoptions- Heiraths- Ehescheidungs- und Sterbe-Urkunden, während dem Jahre 1810, für das Bürgermeisteramt Oberpleis bestimmt ist, und hundervierzig Seiten und siebenzig Blätter enthält, ist vom Präsidenten des Hofrathsdienstes zu Düsseldorf auf dem ersten und letzten Blatte mit Seitenzahl, und auf einem jeden Blatte mit unserem Handzuge versehen worden.
Geschehen zu Düsseldorf, den 16. Dezember 1809
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