Aufnahme: 1950 (ca.)
Vorgängerkreuz beim Bittweg in Eisbach
„Ömm de Kröckse john“ (Um die Kreuze gehen) - Fürbitte für einen Toten
In früheren Jahrzehnten war es üblich, Verstorbene bis zu drei Tagen im offenen bzw. noch nicht endgültig verschlossenen Sarg im Trauerhaus aufzubahren. Nachdem dann ein Arzt die gesetzlich vorgeschriebene Begutachtung über den eingetretenen Tod vorgenommen hatte, wurde zumindest im katholischen Bereich ein Priester gebeten, das Sakrament der „Letzten Ölung“ am Leichnam zu vollziehen. Heute nennt man dieses Sakrament „Krankensalbung“ und wird dem (noch) Lebenden zu seiner Hoffnung auf Wiedergenesung bzw. einem dem Tode nahen Kranken als Hilfe auf seinem letzten Weg gespendet.
Am zweiten Tag dann trafen sich die Frauen des Ortes zu einer Fürbitte im Trauerhaus und zogen dann „ömm de Kröckse“ (um die Kreuze), das heißt: sie besuchten die im Umkreis erreichbaren Wegekreuze, die (wenn je nach Ort möglich), an vier Stellen aufgestellt sind, die vier Himmelsrichtungen symbolisieren sollen, um auch dort jeweils anzuhalten, für den Verstorbenen für seinem Weg in die Ewigkeit die christlichen Gebete („Vater unser“ und „Gegrüßet seist Du Maria“) sowie evtl. Gebete aus dem Rosenkranz zu rezitieren. Zum Schluss traf man sich dann wieder im Trauerhaus.
Damals noch wussten die Menschen oder glaubten mehr als heute daran, dass die Seele des Verstorbenen als Geist noch einige Zeit am Ort verbleibt und man wollte das endgültige Abschiednehmen hinauszögern. Das dieser Gedanke möglicherweise nicht falsch war, bestätigt sich heutzutage immer wieder in Berichten über Nahtoderfahrungen.
Mit der Anfang der 1960er Jahre wirksamen werdenden Vorschrift, wonach die Verstorbenen nach ärztlicher Todesfeststellung umgehend an einen Bestatter gemeldet werden müssen, der dann den Leichnam aus Gründen der Hygiene i.d.R. noch am gleichen Tag abholt, geriet auch der Brauch des „Um-die-Kreuze-gehens“ ins Vergessen.
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