Aufnahme: 1750

Weilerhof

„Schon im Jahre 1218 wurde der Besitz der Propstei Oberpleis im Dorf ‚Wilre‘ urkundlich bestätigt. Zwei Brüder hatten ihn der Propstei geschenkt. Im Jahre 1315 kaufte die Propstei vom Ritter und Burggrafen Rutger von Drachenfels und seiner Frau Mechthild deren Hof zu Wilre für 256 Mark gängigen Geldes. Es ist der in nur wenigen Urkunden genannte und bis zur Säkularisation im Besitz der Propstei gebliebene Weilerhof. Der Hof stand auf der Oberpleiser Seite des Baches, die Mühle auf der anderen Seite, 100 m aufwärts. Den Wert der 256 Mark kann man durch einen Vergleich ermitteln. Als Beispiel: Um 1135 erhielt der Vogt (als Schutzherr) für einen Gerichtstag als Entgelt einen Schilling oder ein Schwein. Eine Mark war die Summe von 12 Schillingen, so ergeben 256 Mark 3072 Schillinge. Wenn man dann 1315, also 180 Jahre später eine 50prozentige Geldentwertung rechnet, ergibt sich für den Hof ein Wert von 1563 Schweinen.

Die Klosterhöfe waren immer verpachtet, die Pacht konnte den halben Ertrag ausmachen, daher der Name Halfmann für den Pächter. 1642 wurden die Pachtabgaben des Weilerhofes ausdrücklich zum Unterhalt des (vermutlich schlecht bezahlten)  Oberpleiser Pastors bestimmt. Dazu gehörten unter anderem 20 Malter Roggen (42 Zentner), ein Schwein und auch die Nutznießung aus der Mühle. Der propsteilichen Mühle am Pleisbach durften aber keine Kunden abgeworben werden. Die Ländereien des Weilerhofs erstreckten sich von halber Höhe des Hartenberg bis an die heutige Lohrbergstraße in Oberpleis.

Nach der Säkularisation wurde der Hof preuß. Domänengut, ging dann um 1828 durch Erbpachtvertrag an den späteren Besitzer Wilhelm Klasen. Solange der Hof Pachtgut war, konnte er nicht geteilt werden. Auch die Kinder aus der ersten Generation Klasen erhielten als Erbteil Geld und Sachleistungen, aber in der nächsten Generation wurde der Hof von den Erben geteilt. Der älteste Sohn erhielt die Mühle und das Land auf der Hartenberger Seite des Lützbaches, dazu eine Scheune und vermutlich auch das Wohnhaus. Beide Gebäude wurden an die Mühle versetzt, wovon die Scheune heute noch steht.

Über 70 Morgen Ackerland gingen an die anderen Erben, eine zweite Scheune steht heute noch in Rott. Teile des Landes wurden schon nach der Teilung (um 1869) verkauft, das andere an hiesige Bauern verpachtet. Die Ackerschaft auf dem Resthof mit der Mühle wurde um 1930 aufgegeben. 1935 wurde ein Teil des Geländes zwischen Mühlengraben und Bach an die Gemeinde verkauft. Die Gemeinde baute dort das Schwimmbad.

Die alten Hofgebäude mit dem Land zwischen Weg und Bach erwarb um 1950 die Familie Hoppe, die dann auch ein neues Wohnhaus baute und den Campingplatz anlegte. Das Land auf der Oberpleiser Seite des Baches, besonders an der Ittenbacher Straße wurde begehrtes Bauland und nach dem letzten Krieg von den Erben verkauft. Auf der Stelle des alten Hofes, der über 600 Jahre bestand und bis 1868 bewohnt und bewirtschaftet wurde, der dann nach der Teilung untergegangen ist, ließ die Stadt Königswinter 1996-97 einen neuen Kindergarten errichten. Möge ihm eine gute Zukunft beschert sein.“

Text und Recherche: Bernhard Gast

Das Bild zeigt einen Ausschnitt aus der um 1750 im Zisterzienserkloster Heisterbach angefertigten Karte ‚Wildbann des Klosters Heisterbach‘.

Die rote Linie scheidet das ‚Levenburgische‘ vom ‚Blankenbergische‘.

Quelle
Veröffentlicht in: Der ökumenische Arbeitskreis: FRIEDEN. GERECHTIGKEIT. BEWAHRUNG DER SCHÖPFUNG, Juni 1997
Zur Verfügung gestellt von
Willi Joliet: Bild und Textabschrift
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