Aufnahme: 1949

Rohbau der evanglischen Kirche Oberpleis

Der Weg zur Genehmigung:

4. April 1949 Grundstückskaufvertrag vor dem Notar Dr. Wilhelm Roemer, Siegburg, Kaufpreis: 2.000 DM.

6. April 1949 Brief des Hilfswerks der Evangelischen Kirchen in Deutschland an die Kirchengemeinde Oberkassel über die Bewilligung eines Flüchtlingsdiaspora-Gemeindezentrums als Spende des Hilfswerks der Evangelischen Kirchen der Schweiz, wonach der Bau schlüsselfertig auf vorhandenem Fundament geliefert wird.

23. Mai 1949 Eidesstattliche Erklärung des Pastors Bräunig über die Richtigkeit des Antrags vor der Militärregierung und deutschen Behörden.

24. Mai 1949 Brief von Prof. Dr. Otto Bartning im Auftrag des Hilfswerks der Evangelischen Kirchen in Deutschland an Kirchmeister Karl Duwe, Oberkassel, in dem die Voraussetzungen für den Kirch Bau und die Finanzierung durch die Stiftung der ausländischen Kirchen dargelegt wird.

2. Juni 1949 Brief des Hilfswerks der Evangelischen Kirchen in Deutschland an Superintendent Weisser, Bad Godesberg, in dem der Besuch einer Kommission des Hilfswerks der Evangelischen Kirchen der Schweiz an der Baustelle in Oberpleis angekündigt wird.

7. Juli 1949 Brief der Evangelischen Kirche im Rheinland an das Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde Oberkassel mit der kirchenaufsichtlichen Genehmigung des Grundstückskaufvertrages.

2. Aug. 1949 Antrag des evangelischen Pfarramts Oberkassel an den Regierungspräsidenten in Köln um einen Zuschuss zur Errichtung des Fundaments und des Kellergeschosses aus dem Fonds für Jugendfürsorge der Flüchtlinge, weil der Kirch bau auch eine drohende Gefahr der Verwahrlosung der Jugend abwenden könne.

10.Aug. 1949 Mitteilung des Regierungspräsidenten in Köln, dass der 1. Landeskultusminister eine Beihilfe von 5.000 DM für die Errichtung der Fundamente bewilligt hat.

Quelle
Evangelische Kirchengemeinde Oberpleis
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Evangelische Kirche Oberpleis
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