Aufnahme: 2025

Sonnenkraftwerk bei Königswinter - Zehn Hektar große Freiflächen-Solaranlage an der A3 geplant

Auf dieser Fläche zwischen der A3 (rechts hinter dem Bewuchs) und Königswinter-Oberscheuren (links) soll die Freiflächen-Photovoltaikanlage entstehen. Im Hintergrund sind Bockeroth und der Oelberg zu erkennen.

Königswinter · Noch vor vier Jahren hatte die Politik in Königswinter einen ähnlichen Antrag für eine sogenannte Freiflächen-Solaranlage – unweit des jetzigen Plangebiets – noch abgelehnt. Aber: Seit 2023 gilt eine neue Rechtslage. Was genau ist nun geplant?

Die Firma MEC Energy GmbH mit Sitz in Düsseldorf, ein Projektentwickler, plant die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage westlich der Ortschaft Oberscheuren in Königswinter auf einer bislang landwirtschaftlich genutzten 10,4 Hektar großen Fläche. Insgesamt 23.800 Solarmodule sollen eine Nennleistung von 14,9 Megawatt Peak (MWp) erzeugen. Damit könnten mehrere tausend Haushalte mit Strom versorgt werden, heißt es von dem Unternehmen. 

Die Anlage soll in zwei Etappen geplant werden. Der erste Bauabschnitt fällt unter Paragraf 35 des Baugesetzbuches, nach dem ein Vorhaben im sogenannten Außenbereich unter anderem nur auf einer Fläche längs von Autobahnen und in einer Entfernung von maximal 200 Metern zulässig ist, wenn „öffentliche Belange nicht entgegenstehen“, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es der Nutzung solarer Strahlungsenergie dient. Dies trifft auf den westlichen Teil der Projektfläche mit einer Fläche von 7,3 Hektar zu. Für diesen Bauabschnitt hat das Düsseldorfer Unternehmen auch bereits einen Bauantrag eingereicht, der von der Königswinterer Verwaltung zurzeit geprüft wird. Dort möchte die MEC allein 17.100 Solarmodule mit einer Nennleistung von 10,7 MWp errichten. 

Für den zweiten Teilbereich gilt die bevorzugte Behandlung jedoch nicht, da er außerhalb des 200-Meter-Bereichs von der Autobahn A3 liegt. Um auf dieser 2,97 Hektar großen Fläche die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaikanlage zu schaffen, sind ein Bauleitplanverfahren und eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Die Firma MEC Energy hatte dies im Mai beantragt. Sie möchte dort weitere rund 6700 Solarmodule installieren, die eine Nennleistung von 4,2 MWp erzeugen sollen. 

Vom Umweltausschuss gibt es grünes Licht für Solarpark

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz hat der Aufstellung des Bebauungsplans „Agri-Photovoltaikanlage westlich Oberscheuren" und der Änderung des Flächennutzungsplans jetzt ohne Gegenstimme – bei einer Enthaltung der FDP-Fraktion – zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, mit dem Vorhabenträger einen städtebaulichen Vertrag zur Regelung der Verfahrenskosten abzuschließen. Die Öffentlichkeit wird – wie üblich – nach Abschluss der Planungsvereinbarung frühzeitig an der Aufstellung des Bebauungsplans beteiligt. 

Der Projektentwickler prüft derzeit aber auch noch die Wirtschaftlichkeit des Gesamtvorhabens. Dabei geht es besonders um den Netzanschluss und die Einspeisemöglichkeiten. Hier wird noch auf eine Rückmeldung des Netzbetreibers gewartet, wie die Stadt mitteilte. Hintergrund: Die MEC Energy GmbH ist eine bundesweit tätige Projektentwicklungsgesellschaft für Erneuerbare Energien Projekte. Zusammen mit der CEC Solar ist sie nach eigenen Angaben in der Lage, ein Projekt zu entwickeln, zu bauen und in Betrieb zu nehmen. Alle Aufgaben von der Projektentwicklung über den Bau bis hin zum Betrieb der Anlagen würden aus einer Hand abgewickelt. 

Bereits 2020 hatte der Projektentwickler Trianel Energieprojekte GmbH auf einer rund fünf Hektar großen Fläche zwischen der Pleistalstraße und der A3 eine Solar-Freilandanlage geplant, die „Solarpark Rauschendorf“ heißen sollte (siehe Kasten „Solarpark“). Das Vorhaben war damals von der Verwaltung befürwortet, von der Politik im Mai 2021 aber mit Verweis auf die Lage im Landschaftsschutzgebiet abgelehnt worden. 

Die Stadt Königswinter weist auf Nachfrage rückblickend darauf hin, dass sich die Rechtslage seit 2023 durch die Einführung der sogenannten „Teilprivilegierung“ für Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Baugesetzbuch in Korridor von 200 Metern beidseits von Autobahnen und Schienennetzen grundlegend geändert habe, weil die Anlagen nun ohne kommunale Bauleitplanung errichtet werden könnten. „Dies trifft sowohl für den ersten Bauabschnitt des Projektes der MEC zu und würde heute auch für das Projekt der Trianel gelten“, so die Verwaltung. 

Hohe Hürden für Teil zwei der Solarparkpläne

Als Teil des Baugenehmigungsverfahrens müsse die Untere Naturschutzbehörde beim Rhein-Sieg-Kreis aber noch prüfen und entscheiden, ob eine Befreiung vom Bauverbot im Landschaftsschutzgebiet erteilt werden kann. Für den zweiten Bauabschnitt sei außerdem noch die Entlassung aus dem Landschaftsschutz offen. Eine Anfrage an die höhere Naturschutzbehörde bei der Bezirksregierung Köln sei eingereicht worden und werde derzeit geprüft.

Quelle
General-Anzeiger vom 23.06.2025; Foto und Bericht: Hansjürgen Melzer Zum vollständigen Bericht im General-Anzeiger vom 23.06.2025 - Zum Bericht im General-Anzeiger vom 26.08.2025
Räume & Galerien
Aus den Dörfern ringsum Kommunales Presseberichte Presseberichte 3 (ab 2001)
Aufrufe
378

Etwas zu ergänzen?

Kennen Sie abgebildete Personen, das Jahr oder Hintergründe zu diesem Bild? Schicken Sie uns einen Hinweis – wir prüfen ihn und ergänzen das Objekt.