Aufnahme: 1997
Das Neubaugebiet auf der ehemaligen Fronhofackerfläche
91 Baugrundstücke am Fronhof in Planung.
st.Der Bebauungsplan „Fronhof" eröffnet die Möglichkeit, in Heisterbacherrott zwischen Weilberg und Haus Schlesien nach erfolgter Erschließung eine Einzel- bzw. Doppelhausbebauung und eine Reihenhausbebauung durchzuführen. Es handelt sich um 91 Baugrundstücke, auf denen eine Einzel- oder Doppelhausbebauung möglich ist. Auf drei Bauflächen, die westlich der Straße „Am Fronhof" liegen, sollen 25 Reihenhäuser errichtet werden.
Die Stadt Königswinter veräußert die Baugrundstücke, die für die Einzel- bzw. Doppelhausbebauung vorgesehen sind, seit dem Jahr 1995. Von den 91 Baugrundstücken konnten bisher 49 verkauft werden. Weiteren 29 Interessenten konnte ein Erbbaurecht eingeräumt werden, so daß mittlerweile 78 Grundstücke vergeben sind. Für einige der restlichen 13 Baugrundstücke liegen Interessemeldungen vor. Es bleibt abzuwarten, ob sich daraus eine Kaufbereitschaft entwickelt.
Die Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Königswinter läßt zunächst auf der mittleren Fläche, westlich der Straße „Am Fronhof", insgesamt acht Reihenhäuser errichten, für die Bewerbungen vorliegen. Mit den Bauarbeiten wird in Kürze begonnen. Für die weiteren beiden Bauflächen, auf denen eine Reihenhausbebauung vorgesehen ist, können sich Bewerber bei der Gesellschaft in Königswinter, Hauptstraße 497, melden. Die Stadt hofft, dass zum Jahresende 1997 alle Grundstücke veräußert sind. Der Kaufpreis liegt bei 255 DM/qm. Es handelt sich dabei um den reinen Kaufpreis ohne Erschließungskosten. Die Stadt rechnet damit, dass für die Erschließung insgesamt schätzungsweise etwa 70 DM/qm anfallen werden. Für den verlegten Kanalhausanschlusss von der Straßenmitte bis zur Grundstücksgrenze wird außerdem im Wege des Aufwandsersatzes nach der Gebühren- und Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt ein Pauschalbetrag von 2 750 DM erhoben. Außerdem sind der Stadt Königswinter die anfallenden Grundstücksvermessungskosten und die Katastergebühren für das Grundstück zu erstatten.
Das Grundstück kann entweder gekauft oder nach Erbbaurecht erstanden werden. Der jährliche Erbbauzins würde vier Prozent des Bodenwertes von 255 DM, multipliziert mit der Grundstücksfläche, betragen und im übrigen wertgesichert, so dass der Erbbauzins in den folgenden Jahren angepasst werden kann. Auf den Wohngrundstücken kann ein Einzel- oder Doppelhaus mit einer Firsthöhe von maximal 6,50 Meter errichtet werden, wobei nicht mehr als zwei Wohnungen pro Gebäude und Grundstück zulässig sind. Auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind Nebenanlagen nicht zugelassen. Stellplätze und Garagen dürfen nur in der überbaubaren Fläche errichtet werden. Heizungsanlagen, die mit Öl betrieben werden, sind nicht zugelassen.
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