Aufnahme: 1996
Ärger um Größe des Spielplatzes - Vorläufiger Baustopp. Bereits 35000 DM investiert
"Der Spielplatz am Kiefernweg in Thomasberg ist fast fertig, die Spielgeräte sind vom TÜV bereits abgenommen. Es fehlen nur noch der Sand und die Umzäunung. Das Grundstück ist im rechtskräftigen Bebauungsplan als Kinderspielplatz ausgewiesen. Aber der Anlieger Paul Otto legte bereits Mitte des Jahres Beschwerde ein. Ihm sind die Spielgeräte zu groß und er lehnt die Seilbahn auf dem Spielplatz ab. Die Stadt hat daraufhin einen vorläufigen Baustopp verfügt und die ausführende Elterninitiative aufgefordert, einen Bauantrag zu stellen und ein Lärmgutachten einzuholen. Anfang des Jahres war der Elterninitiative aber mitgeteilt worden, für den Kinderspielplatz brauche man keinen Bauantrag zu stellen. Nach der Beschwerde stellte sich allerdings heraus, daß man doch für einen Kinderspielplatz einen Bauantrag stellen muß. Dabei kam auch heraus, daß alle Kinderspielplätze im Stadtgebiet wohl ohne Baugenehmigungen errichtet worden sind, wie uns der Vorsitzende der Elterninitiative, Markus Jungheim, in einem Gespräch verriet. Inzwischen wurde der Bauantrag gestellt.
Die Elterninitiative ist aber ebensowenig wie die Stadt bereit, das Lärmgutachten einzuholen bzw. zu bezahlen (1500 DM). Wenn auch die Errichtung der Spielgeräte auf dem Platz und die entsprechenden Arbeiten durch die Elterninitiative erfolgten, so entstehe der Spielplatz doch auf städtischem Boden, argumentiert Jungheim. Nach Ansicht von vier unabhängigen Juristen, so Jungheim gegenüber der Presse, ist zu klären, ob die Elterninitiative überhaupt der Bauherr ist.
Ein Schallschutzgutachten fordert auch das Staatliche Umweltamt in Köln. Stadtdirektor Heinz-Martin Bernert in einem Schreiben vom 13. November an die Elterninitiative: 'Ohne diese gutachterliche Stellungnahme sind das Umweltamt und auch ich nicht in der Lage zu entscheiden, ob der von Ihnen wie in Ihrem Bauantrag geplante Kinderspielplatz am Rande des reinen Wohngebietes zulässig ist. Ich weise darauf hin, daß durch die Vorlage des Gutachtens nicht grundsätzlich auch die notwendige Genehmigung des beabsichtigten Spielplatzes initiiert wird, sondern daß das Ergebnis des Gutachtens auch sein kann, daß der Spielplatz in der beabsichtigten Ausprägung unzulässig ist. Weiter weise ich nachdrücklich darauf hin, daß Sie bis zu einer endgültigen Entscheidung über die Zulässigkeit des Spielplatzes weder weitere Arbeiten ausführen dürfen, noch der Spielplatz in Betrieb genommen werden darf.'
Inzwischen hat die Elterninitiative gegen die Stillegungsverfügung Widerspruch eingelegt. Sie wirft der Stadt auch mangelnde Rechtsbelehrung vor.
Die Stadt gab bereits 5000 DM als Zuschuß für den Kinderspielplatz, die Kreissparkasse stellte 10000 DM aus dem Fonds 'Für uns Pänz' zur Verfügung und die Eltern spendeten einschließlich der zwei bereits durchgeführten Feste für die Finanzierung des Platzes 20000 DM.
Wir haben auch mit dem Beschwerdeführer Paul Otto gesprochen, der nichts gegen einen Spielplatz im reinen Wohngebiet hat, nur gegen die Größe. Hinzu käme noch, daß er seine umliegenden Grundstücke nicht mehr verkaufen könne. Otto: 'Keiner will sie wegen des Kinderspielplatzes.' Im übrigen habe er sein Telefon bei der Telekom abgemeldet, da er ständig, auch zur Nachtzeit, bedroht worden sei.
Bedrückt über die Situation ist auch Ingeborg Lindner, die Gründerin der Elterninitiative: 'So etwas werden die hochmotivierten Mitglieder der Initiative nie mehr in die Wege leiten.'"
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