Aufnahme: 1905 (ca.)

Hotel Petersberg mit Kapellenaltar

Anfang der 1890er Jahre wurden bei den Amtsgerichten unter zu Hilfenahme der Inhalte aus den Hypothekenbüchern die Grundbücher angelegt. Hierbei stellte sich heraus, dass die Absicherung des ehemaligen Petersberger Gutes und die dazugehörende Kapelle nicht im Hypothekenbuch eingetragen waren.
Der Regierung in Köln gelang es mit Einwilligung der Witwe Nelles und ihres Sohnes Paul am 6.4. 1893 eine Grunddienstbarkeit mit hypothekarischer Absicherung der Kapelle ins Grundbuch nachträglich eintragen zu lassen.

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Friedrich Müller / Winfried Görres
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