Aufnahme: 2013
Erinnerungskreuz an der Torstraße
In Heisterbachrrott: Anno 1804 dotverkalt
Gedenkkreuz kam zu neuen Ehren
In Heisterbacherrott, in den Putz eines Hauses in der Torstraße eingelassen, befindet sich ein kleines Kreuz mit der Inschrift:
A(nn)O 1804 Anno 1804
D 24 MERTZ den 24 März
IST HIER DOTVER ist hier Tod verkalt
KALT DER EHRSAME der ehrsame
IUNGESEL IOHANS Junggesell Johannes
SCHUEREN AUS Schueren aus
HEISTER Heister-
BACHEROT bacherrott
Diese Inschrift besagt also, dass am 24. März 1804 der Junggeselle Johannes Schueren aus Heisterbacherrott erfroren ist.
Das Kreuz wurde bei Ausschachtungsarbeiten zum jetzigen Wohnhaus gefunden. Der Besitzer hat es gesäubert und sicher in die Hauswand eingebaut.
Eine versuchte Nachforschung im Sterberegister der Pfarrei Niederdollendorf, zu der Heisterbacherrott immer gehört hatte, war zunächst erfolglos, da die Unterlagen bis zum Jahre 1810 dem Personenstandarchiv in Brühl zur Archivierung übergeben worden sind. Eine Nachforschung in Brühl brachte zwei Aufschlüsse:
Der Jahrgang 1804 des Sterberegisters von Niederdollendorf zeigt eine Überschrift, die den Inhalt des bekannten Spruches wiedergibt, dass keiner Tag und Stunde des Todes kennt. Sie lautet: „Mors est Certa In Certa DIes In CertIor hora (Der Tod ist bestimmt / am bestimmten Tag / zur bestimmten Stunde). Diese lateinische Inschrift ist ein Chronikon, in dem in dem römischen Zahlbuchstaben das Jahr 1804 zu addieren ist, das Jahr dieses Registerjahrganges.
In diesem Register nun steht an vierter Stelle: Jo(hann)es Schüren loßledig ein Leinenweber von Hbroth Haus 27 ist den 5. März in einem graben Nächst bei Hbroth dod gefunden worden und nach geschehener Besichtigung / die ihn für verkalt erklärte / den 6. von mir auf hiesigem KirchHof begraben worden. alt 20 Jahr.
Eine weitere Nachforschung nach dem Geburtsjahr dieses Johannes Schüren ergab im Geburtsregister von Niederdollendorf (ebenfalls in Brühl) im Jahrgang 1783 die folgende Eintragung (hier verkürzt wiedergegeben wegen teilweiser schwer zu entziffern- der, schlechter oder verblasster Schriftzüge):
14. Dezembris Bapdisatus est Joannes filius legitimus Apolinarius Schüren et Elisabetha Quincks . . Testes bapdismi fuerunt Jo.es Schüren et Apolonia Quincks ... (Am 14. Dezember ist getauft worden der legitime Sohn des Apolinaris Schüren und der Elisabeth Quincks . . . Zeugen der Taufe sind gewesen Johannes Schüren und Apolonia Quincks ... )
Es fällt auf, dass zwischen dem abgebildeten Datum vom Kreuz und dem Datum des Sterberegisters ein Unterschied ersichtlich ist. Auf dem Kreuz - soweit richtig entziffert - ist der 24. März zu lesen. Im Register ist als Auffindungstag des Erfrorenen der 5. März angegeben.
Auch die Eintragungen vor und hinter J. Schüren ergeben keine andere Auslegung. Im Register ist als dritte Eintragung vor Schüren die Beerdigung eines Anton Henseler am 4. März verzeichnet, die Eintragung hinter J. Schüren, der Tod eines Carl Ferdinand Sülzen ist am 29. März erfolgt, die Beerdigung fand am 30. März statt (ein „eheliches Kind im Alter von 8 Wochen").
Der Stein ist sicherlich erst spät nach der Beerdigung gefertigt worden; wobei die Daten verschoben worden sein könnten. Glaubhaft sind die genauen Eintragungen im Sterberegister; man sollte es bei diesen belassen und dem historischen Steinkreuz die gebührende Achtung erweisen.
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