Dienstpflichtige für den Hand- und Spanndienst

Abgebildete Personen

Aufnahme: 1940

Dienstpflichtige für den Hand- und Spanndienst

Auch in der NS-Zeit wurden die Bürger zum Hand- und Spanndienst verpflichtet. Der Dienstpflichtige hatte Handarbeit zu leisten (Handdienst) oder musste eigene Zugtiere anspannen (Spanndienst), Maschinen oder Geräte stellen.

Die Aufnahme entstand beim Kloster Heisterbach mit der Dollendorfer Hardt im Hintergrund.
                   

Zur Verfügung gestellt von
Anna Monnet
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Gruppen Thomasberg
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