Aufnahme: 1895
Beschwerde von kirchlicher Seite in Heisterbacherrott gegen Eröffnung einer dritten Gaststätte
Heisterbacherrott, den 16. Feb. 1895 Es wurde dem Unterzeichneten mitgeteilt, daß die Eröffnung einer dritten Gast u. Schenkwirtschaft in Heisterbacherrott und zwar in unmittelbarer Nähe der Kirche vom Bäckermeister, Herrn Wilh. Röttgen beantragt sei. Sollte dies der Fall sein, dann bittet der Unterzeichnete ergebens die zuständige Behörde, von der Ertheilung der Concession absehen zu wollen. Abgesehen davon, daß kein Bedürfniß zu einer dritten Gast u. Schenkwirtschaft vorhanden ist, da zwei Gastwirtschaften mit Tanzlokalen für die hiesige kleine Gemeinde mit 500, meist aus Tagelöhnern bestehenden Einwohnern vollständig genügen, ist es als durchaus unpassend zu betrachten, in solcher Nähe der Kirche, ganz unmittelbar dem Eingang derselben gegenüber, eine Wirtschaft zu etabliren, wie dies auch in einem Minist. Rescript vom 24. Sept.1858 M-Bl. 1858 S. 208 hervorgehoben wird, indem es dort heißt: "In der Nähe der Kirchen sollen keine Gast und Schenkwirtschaften etablirt werden", und erlaubt in einem speziciellen Falle durch Minist. Rescript vom 21. Mai 1859 M.Bl.S.176 entschieden wurde: Es kann nicht gebilligt werden, daß der Schankbetrieb in dem Hause des N.zugelassen worden ist, da sich daselbe der Schule gegenüber befindet und die Anlage von Schenkstätten in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Schulen etc. nicht gestattet werden soll." Die zunehmende Vergnügungssucht und der zu sehr ausge- dehnte Wirtshausbesuch wirken überaus nach- theilig auf die Jugend und die materiellen wie sittlichen Verhältnisse der armen Gemeinde ein, weshalb eine Einschränkung durchaus anzurathen ist. Hochachtungsvoll zeichnet Peters Rektor Randbemerkungen: Obercassel 18/2 95 Br....? mit Anlage H. Rekt. Peters Hochw. in Heisterb. zur gefl. Kenntnißnahme ergebens der Ehrenbürgermeister Cl. Frhr. Loe An den Ehrenbürgermeister Herrn Freiherrn von Loe Hochwohlgeb. in Obercassel.
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