Aufnahme: 2019
Gräberschwund auf dem alten Friedhofsteil
Der Niederdollendorfer Kirchenvorstand ist in der Sitzung vom 27.02.1867 unterrichtet worden, dass die Filialgemeinde Heisterbacherrott eine eigene Begräbnisstätte errichten wird. Man ist davon sehr angetan, schreibt der damalige Pfarrer Gottfried Simar von Niederdollendorf, da sich dadurch der vorhandene Friedhof indirekt vergrößert. Die Toten von Heisterbacherrott wurden bis zu diesem Zeitpunkt in Niederdollendorf auf einem besonderen Teilbereich beigesetzt.
Nach Artikel 49 der damaligen großherzoglich bergischen Verwaltungsordnung, so ist in den Aufzeichnungen von Pfarrer Simar zu lesen, obliegt es den Gemeinden, einen Platz für einen Friedhof zu besorgen, und ist deren Eigentum. Hierbei ist für eine vorschriftsmäßige Umfriedung zu sorgen. Weiter heißt es: Die Kirchen sorgen durch das Einkommen von Beerdigungen für die Unterhaltung der Friedhöfe, Gräber die nicht mehr gebraucht werden, haben 5 Jahre zu ruhen.
Der Ankauf eines Terrains vom damaligen Lehrer Johann Hesseler und Ackerer Christian Radermacher erfolgte von der Zivilgemeinde. Sie genehmigte auch in diesem Zusammenhang einen Grundstückstausch mit dem Schmiedemeister Wilhelm Müller.
Der Vertrag hierzu erfolgte am 27. April 1867.
Die Gesamtgenehmigungen von kirchlicher Seite zu den Grundstücksangelegenheiten und Anlegen eines Friedhofes erfolgten am 29. Mai 1897 unter der Voraussetzung, dass die Weihe des Friedhofes nach dem kirchlichen Ritus erfolge und ein würdiges Kirchhof-Kruzifix aufgestellt wird. Die Erlaubnis zur kirchlichen Einsegnung erfolgte am 24. Juni 1867. Die Einsegnung mit den entsprechenden Einweihungsfeierlichkeiten erfolgten dann am 28. Juli 1897.
Pfarrer Gottfried Simar schrieb damals hierzu: Die Strecke an der Chaussee entlang blieb in einer Entfernung von der Länge eines Sarges von der Weise ausgeschlossen.
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