Aufnahme: 1890

Verhaltens - Regeln bei Masern, Scharlach und Diphtherie

Dieser Informationszettel wurde wegen vieler Krankheiten von Lehrer Cremer in der Schule in Heisterbacherrott verteilt.

Im Auftrage des „Medizinalbeamten des Reg. Bez. Düsseldorf“ 
         im Jahre 1890/91 zusammengestellt.)
                          
                                 I. Einleitung.
     Masern, Scharlach und Diphtherie gehören zu den ansteckendsten Krank=
heiten, besonders des Kindesalters, und zwar erfolgt die Übertragung des Krank=
heitsgiftes nicht allein durch den Kranken selbst von Person zu Person, sondern
auch durch sämtliche Gegenstände, mit denen der Kranke in Berührung gekommen
ist, durch dritte Personen, durch Vermittlung von Tieren, durch Luftstaub und
auch durch Nahrungsmittel kann gelegentlich die Ansteckung herbeigeführt werden.
Auch bei Masern empfiehlt sich mindestens ärztliche Überwachung.
 
                  II. Verhaltens-Regeln für gesunde Kinder.
     Beim Herrschen einer dieser Krankheiten ist, auch wo kein Arzt zugezogen
wird, für die gesunden Kinder die strengste Reinlichkeit zu empfehlen. Da=
her sind Gesicht und Hände täglich wiederholt zu waschen und, wo es angeht,
wöchentlich mindestens ein Vollbad zu geben. Mund- und Rachenhöhle müssen mehrmals durch Ausspülungen und Gurgelungen gereinigt werden.

               III. Verhaltens-Regeln bezüglich des Krankenzimmers.
     Das sicherste Vorbeugemittel ist die sofortige Unterbringung des Er=
krankten in ein Zimmer, welches von den übrigen Räumen des Hauses möglichst
weit getrennt ist und abgesperrt werden kann, oder wo dies nicht aus=
führbar, die sofortige Überführung in ein Krankenhaus.
     Das Krankenzimmer soll nur von Kranken und dessen Pfleger bewohnt wer=
den, und jeder weitere Verkehr in demselben ausgeschlossen sein. Dasselbe soll ferner,
wenigstens in der kälteren Jahreszeit, wenn möglich, nach Süden gelegen und gut
zu lüften sein. Das Lüften muß täglich mehrmals geschehen, und ist die Tem=
paratur in demselben zwischen 14 u. 15 Grad R ( =17,5 u. 18,75 Grad C. ) zu halten.
     Das Verdunkeln des Zimmers bei Masern ist nur bei allzugroßer Licht=
schein nötig; meist genügt ein mäßiges Dämpfen des Lichtes.
     Der Fußboden muß täglich mindestens einmal mit einem feuchten Tuche
ausgewischt, welches stets im Krankenzimmer unter 5% Karbolsäure=
lösung aufzubewahren und nach Beendigung der Krankheit zu verbrennen ist.
     An Möbeln und sonstigen Gerätschaften soll das Krankenzimmer nur
die allernnotwendigsten enthalten; alles übrige ist beim Beginn der Erkrankung
auszuräumen und, wenn nötig, vorher zu desinfizieren.
     Die im Zimmer verbleibenden Gegenstände müssen ebenfalls mehrmals
täglich feucht abgewischt werden.
     Nach Beendigung der Krankheit ist das Zimmer und sein Inhalt
gründlich zu desinfizieren und zwar der Fußboden mit kochendem Wasser,
Decke und Wände durch frisches Kälken oder Abreiben der Tapeten mit Brot;
die Möbel u.s.w. mit 5 % Karbolsäurelösung. 

Zur Verfügung gestellt von
Friedrich Müller/Winfried Görres
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Schule Heisterbacherrott
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