Aufnahme: 1812
Abzahlung einer Schuld durch Naturalien
Ablöse einer Rente
Großherzogthum Berg
In Gemäßheit des Gesetzbuches Napoleons, Artikel 530, so wie des Kayserlich Königlichen Decrets 12ten December 1808; Art. 5
Rhein = Departement
Arrondissement Mülheim
Canton Königswinter
Mairie Oberkaßel
Rentey Königswinter
Nr.51 des Manuals
Name des Prästantiarii
Johann Raths
Betrag dieser Rente
Francs 64 1/2 Cent
Der Johann Raths zu Mittelpütz
verschuldet der Special= Domainen =Casse zu Königswinter
vorhin an die Abtey Heisterbach
von seinem ihm zuständigen Land 32 13/16 Ruthen groß am
Steinensträßchen neben Peter Otto gelegen
eine am Martini fällige Grundpachtrente welche
selbiger abzulösen wünscht.
Dieser Grundpacht besteht:
A. In Naturalien:
in zwey Mütchen Roggen
das Malder zu 20 francs 65 ctr
….phleyen
Dieser Betrag kann durch Erlegung des 25. Werthes
abgekauft werden; mithin beträgt der Lösschilling 16 Francs 13 Cent
schreibe: sechszehn francs dreyzehn Continced
Königswinter den 2. November 1812
Der Rentmeister
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