Aufnahme: 1812

Abzahlung einer Schuld durch Naturalien

 Ablöse einer Rente

Großherzogthum Berg   
In Gemäßheit des Gesetzbuches Napoleons, Artikel 530, so wie des Kayserlich Königlichen Decrets 12ten December 1808; Art. 5

Rhein =              Departement
Arrondissement   Mülheim 
Canton               Königswinter 
Mairie                 Oberkaßel
Rentey               Königswinter  
Nr.51 des Manuals
Name des Prästantiarii
Johann Raths

Betrag dieser Rente
 Francs 64 1/2 Cent

                                         Der Johann Raths zu Mittelpütz     
                               verschuldet der Special= Domainen =Casse zu Königswinter
 vorhin   an die Abtey Heisterbach
 
von seinem ihm zuständigen Land 32 13/16 Ruthen groß am
Steinensträßchen neben Peter Otto gelegen


eine am Martini      fällige  Grundpachtrente  welche 
selbiger abzulösen wünscht.
    Dieser Grundpacht besteht:

                            A. In Naturalien:
 
                            in zwey Mütchen Roggen
                            das Malder zu  20 francs  65 ctr
                            ….phleyen
    Dieser Betrag kann durch Erlegung des 25. Werthes
    abgekauft werden; mithin beträgt der Lösschilling 16 Francs 13 Cent
 schreibe: sechszehn francs  dreyzehn Continced 

Königswinter den 2. November 1812
                                          Der Rentmeister
         

Zur Verfügung gestellt von
Familie Heider Ittenbach
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